Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/9: Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht · 28 Seiten

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schöpfung brächten die reine Abschöpfung von Handelsmargen und die verbleibende allfällige Einsparung bei den Konsumenten tendenziell weniger Wohlstandsgewinne.

- In den letzten Jahren habe sich das Preisgefüge für Konsumgüter in der Schweiz verändert.

Dieser Prozess sei noch nicht abgeschlossen. Der Detailhandel stehe durch den Eintritt von neuen Wettbewerbern in einem sehr viel stärkeren Wettbewerb als früher. Vereinbarungen mit der Pharmaindustrie führten zu einer Senkung der Medikamentenpreise. Ausserdem werde erwogen, einseitig das «Cassis de Dijon-Prinzip» einzuführen. Im Gegensatz zur Vergangenheit lasse sich heute keine verlässlichen Hinweise mehr finden, dass die Lebenshaltungskosten mit Einführung der internationalen Erschöpfung noch signifikant sinken würden.

- Kein Industriestaat der Welt kenne das System der internationalen Erschöpfung im Patentrecht.

Mit einem Systemwechsel würde die Schweiz auf internationaler Ebene ein negatives Signal senden. Nachteile seitens unserer internationalen Handelspartner wären nicht ausgeschlossen.

- Mit der Einführung der internationalen Erschöpfung würde sich ein zusätzliches Problem stellen,

indem die Gefahr von Fälschungen zunehmen würde. Parallelimportierte Originale und Fälschungen würden oft über dieselben Verkaufskanäle angeboten. Das könne zu Täuschungen führen, die weder im Interesse der Originalhersteller noch der Konsumenten seien.

- Preisunterschiede zwischen Ländern dürften auch nicht pauschal als willkürlich und wettbewerbs-

widrig angesehen werden. Es sei im Gegenteil normal, dass ein und dasselbe Gut in verschiedenen Ländern einen unterschiedlichen Wert besässe und sei dies nur, weil die Bedürfnisse, Ansprüche oder Erwartungen der Konsumenten unterschiedlich seien. Preisunterschiede könnten zudem auf unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zurückzuführen sein, wie etwa unterschiedliche Kaufkraft oder Preisfestsetzung durch den Staat. Preisunterschiede seien nur zu einem geringen Teil die Folge von Patenten. Ein Systemwechsel bei der Erschöpfung dürfte kaum tiefere Preise bringen.

- Ein Systemwechsel weg von der nationalen Erschöpfung hin zur regionalen oder internationalen

Erschöpfung, würde das für den Wirtschaftsstandort Schweiz äusserst wichtige geistige Eigentum markant schwächen.

- Vertikale Vereinbarungen kommen als alternative Instrumente zu Schutzrechten nicht in Betracht,

da die Transaktionskosten solcher Verträge zu hoch sind und diese zudem kartellrechtlich zugelassen werden müssten.

- Ein Patent führt nicht prinzipiell sondern nur in Einzelfällen zur Marktbeherrschung. Da bereits

heute auf dem Markt häufig Substitutionsgüter zu patentrechtlich geschützten Produkten existieren, bleibt der Wettbewerb zwischen diesen austauschbaren Erzeugnissen gewahrt.

SG, TG, EVP, SGV, SGB und EKK befürworten unterschiedliche Einschränkungen vom Grundsatz der internationalen Erschöpfung und verwerfen die internationale Erschöpfung ohne Ausnahmen.

3.3.2 Variante: Ausnahme bei Märkten mit administrierten Preisen

AG, BE, 3 Dachverbände der Wirtschaft (SGV, SBV, SGB), 3 Detailhandelsunternehmen sowie deren Interessengemeinschaft (Coop, Denner, Migros, IG DHS), EKK, HS, SRF und Suisseporcs stimmen dieser Variante zu. Die EVP trägt diese Variante mit, will aber die Ausnahme für Produkte mit staatlich administrierten Preisen enger fassen. HS regt eine Negativliste an, auf der sensible Produkte, die vom Prinzip der internationalen Erschöpfung ausgenommen seien, aufgeführt werden könnten. Die Aufnahme auf der Negativliste müsse restriktiv vorgenommen werden. Die Befürworter führen ins Feld, dass es die Ausnahme erlaube, den Reimport von speziell verbilligten Medikamenten aus Schwellen- und Entwicklungsländern zu unterbinden. Ausserdem könne ein unsinniger Wettbewerb der politischen Regulierungen vermieden werden. Die Schweizer Medikamentenpreise liessen sich unabhängig vom System der Erschöpfung im Patentrecht senken. Nach Ansicht des SBV könnte die Variante einen annehmbaren Kompromiss zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Pharmasek-