Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/9: Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht · 28 Seiten
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sektorielle Sonderlösung in der Form der freien Einfuhr patentgeschützter landwirtschaftlicher Produktionsmittel und Investitionsgüter dürfte kaum geeignet sein, das schweizerische Agrarproblem zu lösen und die Produktionskosten in der Landwirtschaft in relevantem Umfang zu senken.
Für HS, FRC und AROPI reicht Artikel 27b LwG nicht aus. HS begrüsst zwar die Haltung des
Parlaments. Artikel 27b LwG dürfe indessen nicht ein Vorbote einer weiteren Sonderbehandlung einer Branche sein, die bereits heute von einer unüberschaubaren Zahl politischer Sonderregelungen profitiere. Er solle vielmehr ein erster Schritt in die Richtung einer generellen Einführung der
internationalen Erschöpfung sein. Auch für FRC geht Artikel 27b LwG zu wenig weit. Es würden zwar Hindernisse beim Import abgebaut, die die Produktionskosten von Landwirten verringern sollten.
Üblicherweise profitierten die Konsumenten davon indirekt durch eine Senkung der Preise. Doch seien Patente in der Landwirtschaft von untergeordneter Bedeutung, weshalb Patente nicht die
primäre Ursache für Preisunterschiede bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln und
Investitionsgütern seien.
3.1.3 Variante: Ausnahme bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln (regionale Erschöp-
fung).
Nach Auffassung des SBV ist die Variante im Rahmen eines Abkommens auf Gegenseitigkeit schwer zu realisieren. Die Europäische Gemeinschaft könnte von der Schweiz fordern, das Erschöpfungsregime für das gesamte Immaterialgüterrecht zu vereinheitlichen. Denkbar sei diese Option nur ausserhalb eines Abkommens auf Gegenseitigkeit.
SZ, OW, VS, JU, FDP, economiesuisse, SAGV, AROPI, FER, SGCI, Swissmem und Syngenta lehnen diese Variante meist gesamthaft mit anderen Ausnahmen zur Grundoption der nationalen Erschöpfung oder zu den anderen Grundoptionen ab. Zu den Argumenten siehe Ziffer 3.1.2.
FRC verweist auf die Begründung seiner ablehnenden Stellungnahme zu Artikel 27b LwG und zur regionalen Erschöpfung.
3.1.4 Variante: Ausnahme bei Märkten mit vergleichbaren Vermarktungsbedingungen
Einzig der SGV erachtet die nationale Erschöpfung mit Ausnahmen bei Märkten mit vergleichbaren Vermarktungsbedingungen als Alternativstandpunkt als akzeptabel.
SZ, OW, VS, JU, FDP, economiesuisse, SAGV, AROPI, FER, SGCI, Swissmem und Syngenta lehnen diese Variante meist gesamthaft mit anderen Ausnahmen zur Grundoption der nationalen Erschöpfung oder zu den anderen Grundoptionen ab. Zu den Argumenten siehe Ziffer 3.1.2.
Nach Auffassung des SBV ist diese Variante schwer umzusetzen, nicht zuletzt auch deswegen, weil die Kaufkraft in der Schweiz zur grössten weltweit zähle. FRC hält dafür, dass die Anwendung der Kriterien dieser Ausnahme Parallelimporte nur erschwere. Die Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedeute ein zusätzliches Hindernis und hätte abschreckende Wirkung. Zudem würden im Bereich der Arzneimittel Parallelimporte ausgeschlossen, da dort die Preise nicht wie erforderlich aufgrund von Angebot und Nachfrage zustande kämen. Nach Ansicht von FRC
müssten indessen Parallelimporte auch im Arzneimittelsektor ermöglicht werden.
3.2 Stellungnahmen zur regionalen Erschöpfung
TI, VD, CVP, EVP, EML, JS, nebs und SFF sprechen sich für die regionale Erschöpfung auf der Basis eines Abkommens mit der Europäischen Gemeinschaft oder den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums aus. VD tritt dabei für eine Ausnahme des Bereichs der Biomedizin ein. Die EVP setzt voraus, dass die einseitige Einführung der regionalen Erschöpfung überprüft und im Ergebnis als nicht durchführbar erachtet wird. Die EVP hält dafür, dass dann die Verhandlungsposition genau ausgelotet werden müsse. Wenn sich die regionale Erschöpfung nach diesen vertieften Überprüfungen