Vorlage

Vernehmlassung 2008/102: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer · 15 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage

4 Bei hängigen Asylgesuchen nach dem Artikel 34 Absatz 2 gilt für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom ... dieses Gesetzes hängigen Verfahren bisheriges Recht in der Fassung vom 1. Januar 2008 nach den Artikeln 34 Absätze 2 und 3 und 36.

5 Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom ... dieses Gesetzes hängigen Verfahren ist Artikel 83 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer Anwendung9 nicht anwendbar und es gilt bisheriges Recht nach Artikel 44 dieses Gesetzes in der Fassung vom 1. Januar 2008.

6 Die Flughafenbetreiber sind verantwortlich, innerhalb von zwei Jahren seit dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderungen, die Unterkünfte an den Flughäfen nach Artikel 22 Absatz 3 bereitzustellen.

IV

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

9 SR 142.20