Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/102: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer · 33 Seiten
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Interessierte Kreise: AInt, ASP, augenauf, Caritas, Caritas BL/BS, Caritas GE, Caritas LU, Caritas TG, chgemeinden, COPERA, CP, DJS (im Grundsatz), EFS, EKM, FER, FIZ, FSA, HEKS, humanrights, IGFM, JP, KKJPD, sek, SFH, SGB, SODK, SRK, SSV, SVZ, TS,
UNHCR, VSJF
GR, DJS: Siehe Bemerkungen zu Artikel 31a AsylG.
Ablehnung Kantone:
Parteien: EDU, FDP
Interessierte Kreise:
EDU: Bedauert, dass gerade der bisherige Artikel 33 AsylG (Nichteintreten bei missbräuchlicher Nachreichung eines Asylgrundes) aufgehoben werden soll. Dieser Trick wird in der Praxis häufig angewendet, um den Flüchtlingsstatus oder eine vorläufige Aufnahme zu erreichen.
Keine Bemerkungen
BVGer
Art. 36: Verfahren vor Entscheiden
1Bei Nichteintretensentscheiden nach Artikel 31a Absatz 1 wird der asylsuchenden Person das rechtliche Gehör gewährt. Dasselbe gilt, wenn die asylsuchende Person:
a. die Behörden über ihre Identität täuscht und diese Täuschung aufgrund der Ergebnisse der erkennungsdienstlichen Behandlung oder anderer Beweismittel feststeht;
b. ihr Gesuch massgeblich auf gefälschte oder verfälschte Beweismittel abstützt;
c. ihre Mitwirkungspflicht schuldhaft auf andere Weise grob verletzt.
2In den übrigen Fällen findet eine Anhörung nach Artikel 29 statt.
Zustimmung
Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG (im Grundsatz), TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
Parteien: CSP, CVP, EDU, GPS, SVP
Interessierte Kreise: Caritas, Caritas BL/BS, Caritas GE, Caritas LU, Caritas TG, chgemeinden, COPERA, CP, DJS, EKM, FER, FIZ, HEKS, humanrights, KKJPD, sek, SGB (teilweise Gutheissung), SODK, SSV, SVZ, TS, VSJF
BE, TI: Erhoffen sich vom Verzicht auf die Anhörung markante Ressourcen- und Zeitersparnisse. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei nachträglich festgestelltem Vorliegen von Asylgründen jederzeit möglich ist.
EDU: Ist allerdings der Auffassung, dass die geltende Formulierung genügend offen und eine neue Formulierung nicht zwingend ist.
Ablehnung Kantone: NE
Parteien: FDP, SP
Interessierte Kreise: AInt, ASP, augenauf, EFS, FSA, IGFM (teilweise Ablehnung), JP,
SFH, SGB (teilweise Ablehnung), SRK, UNHCR
SP, AInt, sinngemäss augenauf; EFS, JP, SFH, SGB: Bei materiellen Entscheiden ist zwingend eine Anhörung durchzuführen (sinngemäss auch IGFM). Dies soll auch gelten, wenn die Betroffenen über ihre Identität täuschen, gefälschte Beweismittel einreichen oder ihre Mitwirkungspflicht schuldhaft verletzen (vgl. Art. 36 Abs. 1 Bst. a- c AsylG). Auch die EU-
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