Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/102: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer · 33 Seiten
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Kommission fordert in ihren Änderungsvorschlägen zur Verfahrensrichtlinie6 neu grundsätzlich eine Anhörung auch für missbräuchliche Asylgesuche (sinngemäss auch NE). Die Gewährung des rechtlichen Gehörs in diesen Fällen führt zu keiner Beschleunigung des Asylverfahrens (sinngemäss auch NE).
ASP: En réintroduisant une sous-catégorie avec des mesures de procédure particulières, la révision de la loi manquerait son objectif de simplification.
FSA: Il nous paraît indispensable que le droit d'être entendu soit garanti à tous les requérants d'asile.
SRK: Jede asylsuchende Person hat das Recht, vor ihrem Entscheid angehört zu werden. UNHCR: Ist der Ansicht, dass es Fälle gibt, in welchen das rechtliche Gehör nicht ausreicht, um den Sachverhalt genügend festzustellen, damit eine Entscheidung über die Flüchtlingseigenschaft getroffen werden kann. Es ist problematisch, dass das rechtliche Gehör lediglich schriftlich gewährt werden kann.
Keine Bemerkungen
BVGer
Art. 37 Abs. 1 und 2, Abs. 3 (aufgehoben)
1Nichteintretensentscheide sind in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Gesuchstellung zu treffen.
2In den übrigen Fällen sind Entscheide in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Gesuchstellung zu treffen.
3Aufgehoben
Zustimmung
Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG (im Grundsatz), TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
Parteien: CSP, CVP, EDU, GPS, SVP
Interessierte Kreise: augenauf, Caritas, Caritas BL/BS, Caritas GE, Caritas LU, Caritas TG, chgemeinden, COPERA, CP, EKM, FER, FIZ, FSA, HEKS, humanrights, IGFM, KKJPD, sek, SODK, SSV, SVZ, TS, UNHCR, VSJF
BE, GR, OW, TI: Es braucht zusätzliche Ressourcen im Asylverfahren, damit die Fristen tatsächlich eingehalten werden können (sinngemäss auch BL, GE, SZ, TG, ZH, GPS).
BS: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass von den im Gesetz vorgesehenen Verlängerungsmöglichkeiten nicht nur in den im erläuternden Bericht aufgeführten Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden muss. Die zu erwartende Kostensenkung ist deshalb zu relativieren.
GE: Ne devra toutefois pas nuire à la qualité des décisions. L'exécution du renvoi est généralement plus aisée lorsque le séjour en Suisse et bref (sinngemäss auch VS).
OW: Eine Abweichung der Ordnungsfrist muss auf ein absolutes Minimum begrenzt werden. Die Zuteilung auf die Kantone ist insbesondere bei allen NEE zu unterlassen. Heute übernehmen die Kantone im Asylverfahren die unbefriedigende Aufgabe des "Puffers" (auch SG). Diese Funktion widerspricht der Zielsetzung eines raschen Asylverfahrens.
SO: Der Begriff "in der Regel" ist unklar und lässt Interpretationen zu (sinngemäss auch BE, BS, OW, SG, TI). Im Hinblick auf eine Verfahrensbeschleunigung scheint es angebracht, eine maximale Bearbeitungsdauer einzuführen und schlägt eine maximale Bearbeitungsdauer von 8 Monaten vor.
TG: Das Ziel der Beschleunigung der Asylverfahren dürfte alleine mit der Reduktion der Beschwerde- und Behandlungsfristen kaum erreichbar sein. Auch die hinlänglich bekannte Vollzugsproblematik führt zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung von rechtskräftigen Asylentscheiden.
6 Vorschläge der EU-Kommission zur Neufassung der Verfahrensrichtlinie (2009) 554 endgültig vom 22. Oktober 2009, Bemerkungen zu Art. 13 E-Verfahrensrichtlinie, S. 37f. Seite 22