Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/102: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer · 33 Seiten
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ASP: La proposition de limiter le délai de recours à 15 jours pour les demandeurs d’asile, alors que ce délai est normalement de 30 jours, est d’autant moins compréhensible que les demandeurs d’asile sont des justiciables particulièrement en difficulté pour exercer leurs droits. Il faut ajouter à cela que la procédure d’asile ne prévoit qu’une seule instance de recours, alors que de nombreuses autres procédures en comptent deux, voire trois. Les CSP s’opposent à toute diminution du délai de recours qu’ils considèrent comme contraire à notre ordre juridique (sinngemäss auch TI).
Caritas, Caritas BL/BS, Caritas GE, Caritas LU, Caritas TG: Die Verkürzung der Beschwerdefrist gefährdet einerseits in erheblicher Weise den Rechtsschutz der Asylsuchenden (auch mit der vorgeschlagenen finanzierten Rechtsberatung) und kann aber andererseits keinen signifikanten Beitrag zur Beschleunigung des Verfahrens leisten.
UNHCR: Die Halbierung der Fristen im Asylverfahren gleichzeitig mit der Aufhebung der Hilfswerksvertretung könnte zu einer Minderung des Rechtsschutzes führen, insbesondere da die Ausgestaltung der Verfahrens- und Chancenberatung noch nicht geklärt ist. Entweder soll die vorgeschlagene Frist verlängert werden oder es soll generell die Möglichkeit vorgesehen werden, neue Vorbringen auch nach dem Fristablauf noch ins Verfahren einzubringen.
Keine Bemerkungen
BVGer
Art. 109 Abs. 1, 2 (aufgehoben) und 4
1Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Verfügungen nach den Artikeln 23 Absatz 1 und Nichteintretensentscheiden in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen.
2Aufgehoben
4In den übrigen Fällen entscheidet es über Beschwerden in der Regel innerhalb von 20 Tagen.
Zustimmung
Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG (im Grundsatz), TI, UR, VD, ZH
Parteien: CSP, CVP, EDU, SVP
Interessierte Kreise: augenauf, Caritas, Caritas BL/BS, Caritas GE, Caritas LU, Caritas TG, chgemeinden, COPERA, CP, EKM, FER, FSA, humanrights, IGFM, KKJPD, sek, SODK,
SRK, SSV, SVZ, TS, UNHCR
BE, TI: Machen darauf aufmerksam, dass bereits die heutigen Ordnungsfristen nicht eingehalten werden, so dass dieser Vorschlag keine Änderung bringen wird (sinngemäss FR: Nous ne sommes pas convaincus que cette disposition peut résoudre les nombreux obstacles qui préoccupent les services concernés de façon permanente). Um die Ordnungsfristen einzuhalten, braucht es mehr Ressourcen (sinngemäss auch ZH).
BL: Auf keinen Fall dürfen die engeren Zeitvorgaben die Qualität der Entscheide beeinträchtigen. Sonst könnten den Kantonen wegen vermehrter Korrektur von Entscheiden zusätzliche Nothilfekosten entstehen; dies ist unbedingt zu vermeiden.
GL: Es ist fraglich, ob die Verkürzung der Ordnungsfrist am gravierenden Pendenzenüberhang beim BVGer etwas ändern kann. Sieht Handlungsbedarf im strukturellen Bereich (sinngemäss auch GR, SZ, TG).
GR: Es muss immer wieder festgestellt werden, dass beim BVGer Verfahren teilweise über Jahre ohne ersichtlichen Grund hängig sind und somit verschleppt werden (sinngemäss auch GL, SG). Es sind alle Massnahmen zu begrüssen, welche dem Ziel von raschen Erledigungen von Asylentscheiden dienen. Die angestrebte Verfahrensbeschleunigung wird aber nur erreicht, wenn die Asylbehörden über genügend Mittel verfügen, und wenn das BFM und das BVGer sich an die vorgesehen Ordnungsfristen halten.
NW: Lehnt den Vorschlag nicht ausdrücklich ab, verlangt aber griffige Vorgaben, damit Behandlungsfristen vom BVGer tatsächlich auch eingehalten werden.
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