Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/102: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer · 33 Seiten
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cenberatung aus (Art. 94 AsylG). Diese pauschalen Beiträge sollen vom Bundesrat auf Verordnungsstufe kostenneutral festgelegt werden.
Als weitere flankierende Massnahme soll die Nachfrist zur Verbesserung einer Beschwerde von heute sieben auf zehn Tage verlängert werden (Art. 110 AsylG).
Zur Vorlage sind gesamthaft 66 Stellungnahmen eingegangen. Es haben sich alle Kantone sowie die Christlichsoziale Partei Schweiz (CSP), die Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP), die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU), die Freisinnig-Demokratische Partei der Schweiz (FDP), die Grüne Partei der Schweiz (GPS), die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) und die Schweizerische Volkspartei (SVP) geäussert. Umfangreiche Stellungnahmen gingen von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), Amnesty International (AInt), Caritas, Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS) und dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) ein.
1.2. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG) zum Ersatz von Nichteintretensentscheiden
1.2.1 Allgemeine Bemerkungen
Alle Kantone, die CSP, die CVP, die GPS, die SP sowie eine überwiegende Mehrheit der Hilfswerksorganisationen, NGOs und kirchlichen Organisationen begrüssen, dass das bestehende System der Nichteintretensverfahren weitgehend durch ein materielles Verfahren abgelöst wird. Grundsätzlich zustimmend äussern sich auch der Schweizerische Städte- und Gemeindeverband sowie das UNHCR.
Einige Kantone (z. B. AR, BS, GR, NE, OW, SG, SO, TG) bezweifeln jedoch, dass mit dem vorgeschlagenen Systemwechsel die Verfahren effizienter werden und äussern Bedenken, dass die Neuregelung die bestehenden Probleme im Asylbereich (Befragungspendenzen, Verfahrensdauer, Vollzugsproblematik etc.) nicht zu lösen vermag.
Die GPS und die SP halten fest, dass die bestehenden Verfahrensmängel im Asylbereich in erster Linie auf die mangelnden personellen Ressourcen beim BFM und beim BVGer zurückzuführen seien.
Von einigen Vernehmlassungsteilnehmenden wird zudem verlangt, dass bei Dublin-Verfahren (vgl. Art. 107a AsylG) die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gewährt werden soll, wenn Hinweise auf eine Verletzung des Non-Refoulement-Gebots bestehen. Der heutige Wortlaut von Artikel 107a AsylG sei entsprechend anzupassen. Einige Kantone (z. B. AR, BL, GR) halten fest, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu keiner Kostenverlagerung zulasten der Kantone führen dürfen.
Die SVP und die FDP sowie ein Teil der Hilfswerks- und kirchlichen Organisationen lehnen die Vorlage ab. Die SVP begrüsst die Bemühungen für eine Straffung überlanger Asylverfahren durch eine Verkürzung der Behandlungs-, Entscheid- und Beschwerdefristen ausdrücklich, fordert aber eine weitere Verkürzung der Beschwerdefrist. Die FDP erklärt sich zwar mit der Stossrichtung der Vorlage einverstanden, hält aber fest, dass eine Beschleunigung der Asylverfahren nur durch eine personelle Aufstockung bei allen entscheidenden Behörden erreicht werden kann. Sie bedauert, dass sich die im April 2009 vom Bundesrat zur Vernehmlassung unterbreitete Revision des AsylG und des AuG durch den neuen Vorschlag verzögert hat und fordert, dass die beiden Vorlagen in einer Botschaft zusammengefasst und dem Parlament unterbreitet werden.
Die EDU ist der Ansicht, dass die Grundrichtung des AsylG und des AuG stimmt und zur Beschleunigung von Verfahren sachdienliche Ergänzungen sinnvoll sein können. Zudem fordert die EDU, dass im AsylG die nichtstaatliche Verfolgung namentlich aus religiösen Gründen explizit geregelt wird.
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