Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/102: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer · 33 Seiten
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Art. 78 Abs. 4
4Soll der vorübergehende Schutz widerrufen werden, so findet in der Regel eine Anhörung nach Artikel 29 statt.
Siehe hierzu Auswertung der Stellungnahmen zu den Artikeln 17 Absatz 4, 30 und 94 AsylG
Art. 80 Abs. 1
1Die Zuweisungskantone gewährleisten die Sozialhilfe oder die Nothilfe für Personen, die sich gestützt auf dieses Gesetz in der Schweiz aufhalten. Für Personen, die keinem Kanton zugewiesen wurden, wird die Nothilfe von dem Kanton gewährt, der für den Vollzug der Wegweisung als zuständig bezeichnet worden ist. Die Kantone können die Erfüllung dieser Aufgabe ganz oder teilweise Dritten übertragen.
Siehe hierzu Auswertung der Stellungnahmen zu den Artikeln 17 Absatz 4, 30 und 94 AsylG
Art. 94 (neu) Sachüberschrift, Abs. 1, 2 und 3
Bundesbeiträge für die Verfahrens- und Chancenberatung
1Der Bund richtet Beiträge an Dritte für die Verfahrens- und Chancenberatung aus (Art. 17 Abs. 4).
2Der Bundesrat legt die Höhe der pauschalen Beiträge und die Voraussetzungen für deren Ausrichtung fest.
3Die Ausrichtung der Beiträge erfolgt im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Leistungsverträgen.
Zustimmung
Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GE, GL, LU, NW, SO, SZ, TG (im Grundsatz), TI, UR,
VS, ZG, ZH
Parteien: CSP, CVP (im Grundsatz), EDU,
Interessierte Kreise: chgemeinden, CP, FER, FIZ, FSA, humanrights, IGFM, KKJPD,
SODK, SVZ, TS, UNHCR
BE, BS, GL, SO, CSP, CVP, HEKS, humanrights, TS, UNHCR:
Siehe Bemerkungen zu Artikel 17 Absatz 4 AsylG
Ablehnung
Kantone: FR, GR, JU, NE, OW, SH, SG, VD
Parteien: FDP, GPS, SP, SVP
Interessierte Kreise: AInt, ASP, augenauf, Caritas, Caritas BL/BS, Caritas GE, Caritas LU, Caritas TG, COPERA, DJS, EFS, EKM, HEKS, JP, sek, SFH, SGB, SRK, SSV, VSJF
OW, SG: Stellen sich die Frage, warum nicht auch die Kantone für die Verfahrensbegleitung und Unterstützung der unbegleiteten Minderjährigen entschädigt werden.
GR: Wenn die finanzielle Beitragsleistung des Bundes anstelle der HWV bei Anhörungen in eine Verfahrens- und Chancenberatung fliessen, werden die Beschwerden - auch in aussichtslosen Fällen - weiter zunehmen und die Asylverfahren verzögert.
GPS: Le financement de ce conseil par la Confédération est insuffisant. Il faut accorder les moyens nécessaires, notamment financiers à un véritable soutien juridique pendant tout la procédure.
SP, AInt, sinngemäss Caritas, Caritas BL/BS, Caritas LU, Caritas TG, DJS; EFS, JP, SFH, SGB:
Die vorgeschlagene Formulierung ist zu vage. Der Bund sollte eine angemessene Pauschale für jede asylsuchende Person zahlen, welche neben den Kosten für die Rechtsberatung und -vertretung auch die Kosten für Dolmetscher sowie einen Anteil an die Verwaltungskosten beinhaltet. Dabei orientiert sich der Bund am effektiv notwendigen Aufwand für qualitativ gute Befragungen (sinngemäss auch sek). Auch im Bereich Rechtsvertretung ist der Bund aufgefordert, eine entsprechende Entschädigung auszuzahlen (sinngemäss auch FR, JU, VSJF).
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