Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/107: Änderung von Verordnungen betreffend das Fernmeldegesetz (FMG) · 13 Seiten
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2. Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV)
Art. 14cbis „.ch“: Verwendung des Einnahmenüberschusses
Es ist Aufgabe von SWITCH, Preise festzulegen, welche die Kosten und einen angemessenen
Gewinn widerspiegeln. Diese Preise werden vom BAKOM kontrolliert. Der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen SWITCH und dem BAKOM präzisiert diesbezüglich insbesondere die Grundlagen für die Berechnung des angemessenen Gewinns, den SWITCH berechtigterweise für ihre Tätigkeit zur Verwaltung der „.ch“-Domain-Namen fordern darf.
In der Praxis war es bisher nicht leicht, Preise festzulegen, die effektiv die Kosten und den
angemessenen Gewinn widerspiegeln (der je nach Umsatz variiert). Dies hauptsächlich, weil die Entwicklung der Tätigkeit im Zusammenhang mit den „.ch“-Domain-Namen in der Schweiz alle
Erwartungen übertroffen hat. Das Tätigkeitsvolumen überstieg jedes Jahr selbst die optimistischsten wirtschaftlichen und buchhalterischen Prognosen. Trotz einer starken Preissenkung in wenigen
Jahren (der Preis eines „.ch“-Domain-Namens sank von 75 Franken im ersten Jahr [35 Franken in den folgenden Jahren] im Jahr 2006 auf heute 17 Franken pro Jahr) hat SWITCH im Laufe der Jahre einen Einnahmenüberschuss – d.h. einen Gewinn, der über den garantierten angemessenen Gewinn hinausgeht – von inzwischen fast 15 Millionen Franken erzielt.
Nach der heutigen Regelung darf dieser Einnahmenüberschuss nur zur Senkung der Preise für die Dienste der Verwaltung und der Zuteilung von „.ch“-Domain-Namen eingesetzt werden (Art. 13j Abs. 1 Bst. b und 14cterAEFV). Obwohl weitere Preissenkungen bereits geplant sind, werden diese bis zum 31. März 2015 (Ende der derzeitigen Delegation an SWITCH) den Betrag von 15 Millionen Franken wahrscheinlich nicht aufbrauchen.
Abgesehen davon sind die aktuellen Preise für die Domain „.ch“ im internationalen Vergleich schon relativ tief, besonders im Vergleich zu den anderen nationalen Domains. Für die Domain „.fr“, die im Gegensatz zur „.ch“ einem scharfen Wettbewerb zwischen verschiedenen Betreiberinnen („registrars“) ausgesetzt ist, belief sich der durchschnittliche Preis im Jahr 2007 auf 12 Euro exklusive Steuern (AFNIC, Observatoire 2008 du marché des noms de domaine en France, S. 59). Kenner im Domain-Namen-Bereich sind zudem der Meinung, die Preise sollten nicht unter ein Niveau fallen, das eine gewisse Zuverlässigkeit der betreffenden Domain garantiert. Zu tiefe Preise im internationalen
Durchschnitt oder Billigangebote ziehen eher Internet-Kriminelle an, die Domain-Namen registrieren, die sie ohne Weiteres wieder aufgeben können, nachdem sie diese für Phishing- oder Spamming-Zwecke genutzt haben. Dies ist bei den „.net“- und „.be“-Domain-Namen geschehen, die zeitweise zu konkurrenzlosen Preisen zu haben waren. Erwartungsgemäss hat dies Kriminelle angelockt, den Ruf dieser Domains sofort verschlechtert und letztlich eine geringere Referenzierung der „.net“- und „.be“- Webseiten in den Suchmaschinen zur Folge gehabt (da diese bei der Referenzierung die
Zuverlässigkeit der Domains berücksichtigen).
Da somit materiell nicht der ganze angesammelte Einnahmenüberschuss für eine Preissenkung verwendet werden kann, ist in Art. 14cbisdie Möglichkeit zu verankern, einen Teil oder den ganzen Einnahmenüberschuss für Aufgaben oder Projekte im öffentlichen Interesse im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft zu verwenden. Beispiele dafür sind die Bekämpfung der Cyberkriminalität oder Bildungsprojekte zur Sensibilisierung auf Gefahren im Zusammenhang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien.
Einen Teil des Gewinns aus der Verwaltung der Domain-Namen für Aufgaben oder Projekte von öffentlichem Interesse im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft einzusetzen, stellt letztlich eine soziale Verantwortung dar. Diese ergibt sich aus der Tätigkeit der Verwaltung der Internet-
Ressourcen, da Domain-Namen grundsätzlich zum Internet-System und seinen Gefahren gehören. Im Grunde geht es darum, Geld sinnvoll einzusetzen, das bei SWITCH nicht verwendet wird, das aber
8/13 Änderung der Verordnungen zum FMG – Erläuternder Bericht