Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/3: 06.463 Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien · 16 Seiten

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• BS begrüsst die Abzugsfähigkeit von Mitgliederbeiträgen;

• GR hält fest, dass Mitgliederbeiträge keine "freiwilligen Zuwendungen" darstellen,

folglich nicht abziehbar sein sollen. GR führt vorab Überlegungen zum Rechtsgleichheitsgebot ins Feld;

• SG hält dafür, dass im Kanton freiwillige Zuwendungen abziehbar sind, dies gelte auch für Mitgliederbeiträge, Gesinnungsbeiträge und Spenden. Mandatssteuern und Parteisteuern seien nicht völlig freiwillig. Aus diesem Grunde sei ein Abzug unter den Berufsauslagen möglich. Beiträge an den eigenen Wahlkampf seien weder freiwillig noch uneigennützig. Im Kanton SG seien diese Ausgaben nicht abziehbar;

• SO lässt in seinem geltenden Recht auch die Mandatsabgaben zum Abzug zu. Sinngemäss unterstützt SO den entsprechenden Vorschlag der SPK-S.

10.4.2 Parteien

• Keine Bemerkungen;

10.4.3 Verbände/Organisationen/Übrige

• GastroSuisse ist gegen die Abzugsmöglichkeit von Zuwendungen, die nicht freiwillig geleistet werden. Die Mandatssteuer soll somit nicht abziehbar sein;

10.5 Übrige Voten zum Thema "Zuwendungen an politische Parteien"; Verzicht auf Stellungnahme

• ACTARES (Aktionärsverein). Der NZZ vom 19.3.2008 kann entnommen werden, das der Verein ACTARES eine Umfrage bei den 20 wichtigsten börsenkotierten Gesellschaften in der Schweiz gemacht hat. Diese unterstützen die politischen Parteien mit Geldbeträgen (10'000 bis mehrere 100'000 Franken). ACTARES fordert von den börsenkotierten Unternehmen den Verzicht, an Parteien Spenden auszurichten. Das heterogene Aktionariat in Publikumsgesellschaften lasse kein "Interesse der Firma" erkennen.

• Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat am 18. Februar 2008 auf eine Stellungnahme verzichtet.

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