Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/3: 06.463 Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien · 16 Seiten
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• VS schlägt vor, dass der Abzug für politische Parteien in die Bestimmung der freiwilli-
gen Zuwendungen integriert wird; dies solle für die natürlichen und juristischen Personen gelten;
• ZH begrüsst den Vorschlag der SPK-S. Sowohl natürliche wie auch juristische Perso-
nen sollen den Abzug beanspruchen können;
• ZG hier besteht bereits die Möglichkeit, Zuwendungen an politische Parteien abzuzie-
hen. Auch ZG möchte den Abzug in die bestehende Norm für freiwillige Zuwendungen integrieren. ZG befürchtet, dass ein neuer Abzug, das System noch verkomplizieren würde;
4.1.2 Ablehnung
• AI lehnt den Vorentwurf der SPK-S ab. Massgebend für die Ablehnung sind: Überle-
gungen zur Rechtsgleichheit; die Vorlage widerspreche den Bestrebungen, das Steuersystem zu vereinfachen;
• GR lehnt den Vorschlag der SPK-S ab, da GR befürchtet, dass mit dem neuen Abzug
für die juristischen Personen negative Auswirkungen auf die Zuwendungen unter dem Titel "Politsponsoring" entstehen könnten. GR schlägt für die Umsetzung folgende Vorgehensweise vor: a.) die Regelung in Artikel 33a und 59 Absatz 1 Buchstabe c DBG und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe i und Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c StHG könne durch die Umschreibung "politische Parteien" ergänzt werden; b.) in Artikel 56 Buchstabe k DBG und Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe k StHG könne eine Regelung aufgenommen werden, wonach die politischen Parteien von der Steuerpflicht befreit sind. Auf diese beiden Bestimmungen sei in den vorerwähnten Gesetzesbe-
stimmungen zu verweisen. GR schlägt damit vor, dass im geltenden Recht im Bereich der freiwilligen Zuwendungen eine Lösung anzustreben sei;
• NE lehnt den Abzug rundweg ab und führt u.a. ethische Gründe ins Feld;
• OW hält dafür, dass der neue Abzug nicht als Sozialabzug betrachtet werden könne.
er sei Einkommensverwendung und widerspreche dem Grundsatz der Gesamtreineinkommensbesteuerung, weshalb der Abzug abzulehnen sei. OW hält dafür, dass der neue Abzug zu neuen Ungleichbehandlungen führen werde, dies ungeachtet dessen, dass den politischen Parteien eine wichtige Rolle zukomme;
• VD lehnt die neue Abzugsmöglichkeit ab.
4.2 Parteien
• Die CVP begrüsst die Vorlage generell;
• Die CSP begrüsst die Möglichkeit dieses Abzuges für natürliche und juristische Per-
sonen;
• Die Grüne Partei der Schweiz unterstützt explizit den Minderheitsantrag (öffentliche
Bekanntgabe und Höhe des Abzuges);
• Die SPS unterstützt den Vorschlag der SPK-S, Zuwendungen an politische Parteien
in Abzug bringen zu können. Wichtiger erscheint es der SP aber, eine staatlich geregelte Parteienfinanzierung aufzubauen;
• Die FDP begrüsst die Vorlage der SPK-S und stimmt ihr zu;
• Die KVP möchte keine Abzugsmöglichkeit für die juristischen Personen generell, es
sei denn, die Organisation sei politisch klar positioniert.
4.3 Verbände/Organisationen/Übrige
• GastroSuisse befürwortet den Lösungsansatz der SPK-S, möchte aber zwei Ände-
rungen (Höhe des Abzuges und öffentliche Deklaration);
• Der Schweizerische Gemeindeverband ist mit dem Vorschlag aus steuersys-
tematischer Sicht einverstanden; es soll aber die Gemeindeebene miteinbezogen werden;
• Der SGB hält dafür, dass sich eine Lösung an den bereits bestehenden Gesetzge-
bungen in den Kantonen orientieren solle. Der SGB favorisiert grundsätzlich eine Lö-
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