Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/3: 06.463 Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien · 16 Seiten

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6.1.2 Gegen eine öffentliche Bekanntgabe der Zuwendungen

• JU lehnt die öffentliche Bekanntgabe der Spenden explizit ab.

• LU lehnt den Antrag der Minderheit ab, dass die Zuwendungen öffentlich zu machen sind. Mit der öffentlichen Bekanntmachung gehe der Anreiz für eine Spende verloren;

• SH begrüsst zwar die Offenlegung bei juristischen Personen. SH vertritt aber die Ansicht, dass die Offenlegung bei einer Abzugshöhe von 10'000 Franken zu grossem administrativen Aufwendungen führe, deshalb könne auf eine Offenlegung verzichtet werden;

• TI lehnt die öffentliche Bekanntmachung der Zuwendungen ab. Massgebend sind insbesondere Schwierigkeiten im Vollzug;

• VD lehnt eine öffentliche Bekanntgabe der Zuwendungen entschieden ab;

• VS ist gegen die öffentliche Bekanntgabe der Zuwendungen, da befürchtet wird, dass der Vollzug komplizierter wird (Führen einer Kontrollliste durch die Veranla-

gungsbehörden);

• ZH lehnt die öffentliche Bekanntgabe der gemachten Zuwendung ab. Diejenigen Personen, die nicht öffentlich am politischen Parteileben teilnehmen wollen, sähen sich in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt, wenn die Zuwendungen publik gemacht werden müssen;

• GR vertritt die Ansicht, dass das Kriterium der öffentlichen Publikation aus steuerrechtlicher Sicht ein irrelevantes Kriterium darstelle. Eine Kontrolle der Parteispenden und Mitgliederbeiträge durch die Steuerbehörden sei kaum möglich.

6.2 Parteien

6.2.1 Für eine öffentliche Bekanntgabe der Zuwendungen

• Die CVP schlägt vor, dass die Parteien die Gesamthöhe der empfangenen Spenden angeben müssen, nicht jedoch, wer die Zuwendung getätigt hat;

• Die CSP ist für die öffentliche Deklaration dieser Zuwendungen;

• Die Grüne Partei der Schweiz befürwortet die Offenlegung von privaten Spenden an politische Parteien. Dies habe auch die OSZE in ihrem Bericht zu den Schweizer Wahlen 2007 verlangt. Um den Vollzug nicht zu erschweren, schlägt die Grüne Partei vor, dass für kleine Beträge die Deklarationspflicht (Pflicht zur Offenlegung?) entfallen soll;

• Die SPS fordert im Sinne des Minderheitsantrages, dass die Zuwendungen an politische Parteien transparent gemacht und offen gelegt werden. Die SP fordert, dass in diese Richtung weitere Schritte unternommen werden. Nicht nur die steuerlich relevanten Zuwendungen sollen offen gelegt werden, sondern alle Zuwendungen an politische Parteien. Hierzu brauche es noch weiterer gesetzlicher Anstrengungen, nicht nur auf das Steuerrecht bezogen;

6.2.2 Gegen eine öffentliche Bekanntgabe der Zuwendungen

• Die FDP ist gegen den Minderheitsantrag, der bei einer Erhöhung des Abzuges eine Offenlegungspflicht verlangt;

• Die KVP ist gegen eine öffentliche Bekanntgabe der Zuwendungen, da diese Beiträge in den persönlichkeitsgeschützten Bereich gehören;

• Die LPS ist gegen eine öffentliche Bekanntgabe.

6.2.3 Die SVP äussert sich nicht zu diesem Punkt.

6.3 Verbände/Organisationen/Übrige

6.3.1 Für eine öffentliche Bekanntgabe der Zuwendungen

• Der SGB verlangt, dass die Spenden an die politischen Parteien öffentlich deklariert werden müssen;

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