Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/3: 06.463 Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien · 16 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht

10.1.2 Parteien

• Die FDP fordert für die Zukunft eine Vereinfachung des Steuersystems. Im gegenwärtigen System, das mit Abzügen arbeite, sei ein weiterer Abzug für Parteien hinnehmbar. In einem künftigen Steuersystem, sei die Frage nach der Abzugsberechtigung erneut zu diskutieren.

10.1.3 Verbände/Organisationen/Übrige

• Das Centre Patronal hält dafür, dass neben den politischen Parteien auch andere Organisationen zum Wohle der Öffentlichkeit tätig sind. Der von der SPK-S vorgezeichnete Weg gehe in die falsche Richtung. Die Abzüge seien zu vermindern, die Bemessungsgrundlage sei möglichst breit zu halten und es seien vernünftige Tarife einzuführen.

• Der Schweizerische Städteverband weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Steuersystem vereinfacht werden soll;

• Der SGB begrüsst, dass eine Kompetenz auf Bundesebene geschaffen wird. Damit könnten Unklarheiten und kantonale Unterschiede beseitigt werden;

• SwissBanking ist der Meinung, dass nach dem Bundesgerichtsentscheid vom 7. Juni 2007 in der Schweiz eine Rechtsunsicherheit besteht, die mit dem Vorschlag der SPK-S beseitigt werden könne;

10.2 Explizite (zusätzliche) Steuerbefreiung der politischen Parteien

• AG hat zufolge des Verwaltungsgerichtsurteils die politischen Parteien von der Steuer befreit;

• BS bedauert es, dass mit der Vorlage nicht gleichzeitig über die Steuerbefreiung der politischen Parteien entschieden wird (im positiven Sinne);

• GE wünscht eine Lösung im Sinne von Artikel 33a DBG (damit verbunden ist eine Befreiung der politischen Parteien von der subjektiven Steuerpflicht);

• GR sieht in der Befreiung der politischen Parteien von der Steuerpflicht unter gleichzeitiger Ergänzung der DBG und StHG Bestimmungen betreffend die freiwilligen Zuwendungen eine gesetzgeberische Variante zum Vorschlag der SPK-S;

• JU hätte diesen Vorschlag von GR begrüsst;) gewünscht;

• NW wünscht, dass die politischen Parteien explizit von den direkten Steuern befreit werden;

• SG schlägt eine Lösung im Rahmen der freiwilligen Zuwendungen vor. Dies erfordere auch einen Hinweis darauf, dass politische Parteien von der subjektiven Steuerpflicht zu befreien sind;

• VS schlägt vor, dass die politischen Parteien von den direkten Steuern von Bund,

Kanton und Gemeinden befreit werden. Die Steuerbefreiung soll aber nicht für Liegenschaften gelten, die nicht dem steuerbefreiten Zweck dienen.

10.3 Kosten für den Wahlkampf

• VS möchte, dass die Kosten für den Wahlkampf als Gewinnungskosten abziehbar werden;

10.4 Abzugsfähigkeit von Mitgliederbeiträgen

10.4.1 Kantonsregierungen

• AI ist aus Gründen der Rechtsgleichheit gegen eine Abzugsfähigkeit von Mitgliederbeiträgen an politische Parteien;

• BE ist damit einverstanden, dass auch die Mitgliederbeiträge abzugsfähig sind;

• BL hält fest, dass nur freiwillige Zuwendungen abzugsfähig sein sollen. Statutarisch geschuldete Beiträge würden nicht unter diesen Begriff fallen und seien folglich nicht abziehbar;

C:\Documents and Settings\smabk\Local Settings\Temporary Internet Files\OLK584\Ergebnisbericht Vernehmlassung d.doc