Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/3: 06.463 Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien · 16 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
und Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe e StHG. Im DBG soll der Abzug höchstens 10'000 Franken betragen. Im StHG soll die Aufwandhöhe vom kantonalen Gesetzgeber bestimmt werden. Eine Minderheit stellt zu diesen Bestimmungen einen gleichlautenden Antrag wie bei den natürlichen Personen. Der Begriff der politischen Partei wird in Anlehnung an das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (SR 161.1) definiert.
c.) Einfügen eines Artikels 72 (Buchstabe fortlaufend) StHG; Anpassung der kantonalen
Gesetzgebung an die vorgeschlagenen Änderungen im DBG und StHG.
Kurzzusammenfassung
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage. Auch aus steuersystematischer Sicht wird die Vorlage der SPK-S nicht grundsätzlich abgelehnt und der Vorschlag als gangbarer Weg bezeichnet. In Bezug auf die Höhe des Abzuges favorisiert eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer einen Höchstbetrag von 10'000 Franken. Die Begriffsumschreibung der politischen Partei wird von einigen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. Andere Vernehmlassungsteilnehmer lehnen die Begriffsumschreibung ab. Sie sei sowohl aus der Sicht der Steuerpflichtigen wie auch aus der Sicht der Vollzugsbehörden zu kompliziert und zu wenig tauglich für die Praxis. Der Minderheitsantrag, welcher fordert, dass Zuwendungen an politische Parteien öffentlich bekannt zu geben sind, wird von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer abgelehnt. Soweit bezifferbar scheinen allfällige Steuerausfälle verkraftbar. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer weisen zum Teil mit Nachdruck darauf hin, dass das Schweizerische Steuersystem vereinfacht werden sollte, zusätzliche Abzugsmöglichkeiten seien daher kontraproduktiv.
3. Allgemeine Würdigung der Vorlage
Zusammenfassung
Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer stimmt der grundsätzlichen Stossrichtung der Vorlage zu. Vier Kantonsregierungen (AI, NE, OW, VD) lehnen die Einführung der neuen Abzugsmöglichkeit ab. Die Kantonsregierung GR lehnt den Vorschlag der SPK-S aus steuersystematischen Überlegungen ab, macht aber einen eigenen Lösungsvorschlag. Alle Parteien, die eine Stellungnahme eingereicht haben, stimmen der Vorlage grundsätzlich zu (CVP, CSP, FDP, Grüne, KVP, LPS, SP und SVP). Grundsätzliche Zustimmung findet die Vorlage auch bei der überwiegenden Mehrheit der Verbände und Organisationen. Der Dachverband der KMU bringt zustimmende und ablehnende Meinungsäusserungen seiner Mitglieder zum Ausdruck. Abgelehnt wird die Vorlage vom Centre Patronal, der Stiftung Palun sowie von einer Privatperson.
3.1 Kantonsregierungen
3.1.1 Zustimmung
• AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NW, UR, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VS, ZH, ZG sind mit der Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich einverstanden;
3.1.2 Ablehnung
• AI lehnt den Vorentwurf der SPK-S ab. Massgebend für die Ablehnung sind: Überlegungen zur Rechtsgleichheit; Widerspruch zu den Bestrebungen, das Steuersystem zu vereinfachen;
• GR lehnt den neuen Abzug gemäss Vorentwurf SPK-S ab (macht aber einen eigenen Lösungsvorschlag, vgl. hierzu nachfolgend);
C:\Documents and Settings\smabk\Local Settings\Temporary Internet Files\OLK584\Ergebnisbericht Vernehmlassung d.doc