Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/3: 06.463 Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien · 16 Seiten
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• Die Grüne Partei der Schweiz unterstützt den Minderheitsantrag. Die Abzugshöhe solle auf 10 % der steuerbaren Einkünfte/Reingewinnes beschränkt werden, höchstens einen Gesamtbetrag von 20'000 Franken betragen;
• Die SPS fordert eine Obergrenze für den Abzug von 5'000 Franken;
• Die FDP erachtet eine Obergrenze von 10'000 Franken für das DBG als angemessen. Die FDP begrüsst, dass die Kantone (im StHG) selber über die Abzugshöhe entscheiden können, was im Sinne der Förderung des Steuerwettbewerbs sei;
• Die KVP (Sitz in Zürich) möchte für die natürlichen Personen, dass am bisherigen System der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Parteispenden festgehalten wird (gewisser Prozentsatz und absoluter Betrag des Einkommens);
5.3 Verbände/Organisationen/Übrige
• GastroSuisse möchte den Abzug auf 20'000 Franken begrenzen;
• Der Schweizerische Gemeindeverband wünscht eine Begrenzung des Abzuges auf maximal 10'000 Franken;
• Der Schweizerische Städteverband möchte maximal 10'000 Franken zum Abzug zulassen. Allenfalls mit der Differenzierung, dass allein stehende Personen 5'000 Franken und in ungetrennter Ehe lebende Personen 10'000 Franken abziehen können;
• Der SGB sieht als obere Grenze einen Betrag von 10'000 Franken;
• SwissBanking stimmt der Kommissionsmehrheit zu; Abzugsobergrenze von 10'000 Franken;
• Travail.Suisse möchte den Abzug auf 5'000 Franken beschränken, da befürchtet wird, dass die wohlhabenden Personen mittels höherer Abzüge Steuern sparen könnten (Brechen der Progression). Der Minderheitsantrag der SPK-S wird ausdrücklich abgelehnt.
6. Öffentliche Bekanntgabe der Zuwendungen (Minderheitsantrag)
Zusammenfassung
Der Minderheitsantrag, der eine öffentliche Bekanntgabe der Zuwendungen an politische Parteien verlangt, wird von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer, die sich zu dieser Frage äussern, abgelehnt (12 Stellungnahmen). 7 Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die öffentliche Bekanntgabe von Zuwendungen an politische Parteien (mit einer Variante [CVP]). Von den Kantonen befürwortet einzig Genf die öffentliche Bekanntgabe und sieht darin die Erfüllung einer Feststellung der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), welche im Jahre 2007 die Wahlen in der Schweiz beobachtet hat. Von den Parteien sind gegen eine öffentliche Bekanntgabe die FDP, die KVP und die LPS. Für eine öffentliche Bekanntgabe votieren die CSP, die Grünen und die SP. Die SVP äussert sich nicht zu dieser Frage. Die CVP schlägt ferner vor, dass die Parteien die Gesamthöhe der empfangenen Spendengelder anzugeben haben, nicht aber, wer die Zuwendungen getätigt hat. Eine Offenlegung der Spender käme für die CVP erst dann in Frage, wenn die Parteien, wie in Deutschland oder Österreich, durch den Staat wesentlich unterstützt würden. Für eine öffentliche Bekanntgabe sind der SGB und der Schweiz. Städteverband, gegen eine öffentliche Bekanntgabe wendet sich GastroSuisse.
6.1 Kantonsregierungen
6.1.1 Für eine öffentliche Bekanntgabe der Zuwendungen
• GE will, dass die Zuwendung an die politischen Parteien öffentlich bekannt gemacht werden müssen. GE verweist auf die kantonale Gesetzgebung, welche von den politischen Parteien Transparenz in finanziellen Angelegenheiten verlangt. Dies sei auch ein Wunsch der OSZE.
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