Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/3: 06.463 Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien · 16 Seiten
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• NW erachtet die Kriterien als wenig praxistauglich. NW möchte nur das Kriterium der
Vertretung in einem kantonalen Parlament beibehalten.
7.2 Parteien
• Die KVP will keine zusätzlichen Einschränkungen, wie Eintrag in das Parteienregis-
ter, Vertretung in einem kantonalen Parlament oder 3 % der Stimmen bei den letzten Parlamentswahlen;
• Übrige Parteien: keine explizite Äusserung zu diesem Punkt.
7.3 Verbände/Organisationen/Übrige
• Der Schweizerische Gemeindeverband wünscht, dass auch die Gemeindeebene mit-
einbezogen wird. Er schlägt folgende Formulierung vor: "....Zuwendungen an politische Parteien und auf dauerhafte politische Arbeit ausgerichtete Gruppen, bis höchstens 10'000 Franken. Voraussetzung ist, dass die Parteien und Grup-
pen.....haben eintragen lassen, im kantonalen Parlament oder in der kommunalen Exekutive vertreten sind oder bei den letzten kantonalen Parlamentswahlen mindestens 3 % oder bei kommunalen Wahlen in die Exekutive 10 % der Stimmen erreicht haben."
• Der SGB verlangt, dass auch die Gewerkschaften im gleichen Umfang wie die politi-
schen Parteien von Zuwendungen profitieren sollen.
8. Angaben zu allfälligen Steuerausfällen
8.1 Kantonsregierungen (nur die Kantone wurden angefragt)
• AG; im Kanton machen ca. 8'000 natürliche Personen (nP) oder 2,5 % der Steuer-
pflichtigen einen Abzug für Parteispenden. Der durchschnittliche Abzug beträgt 300 Franken. Im Kanton resultieren rund 300'000 Franken Mindereinnahmen;
• AR kann keine Angaben machen, schätzt die Ausfälle jedoch als gering ein;
• BE beziffert die Mindereinnahmen heute (Abzug von max. 5'000.--) im Kanton für die
Kantonssteuern auf 0,7 Mio. Franken und bei den Gemeindesteuern auf 0,4 Mio.
Franken. Bei einem Abzug von 10'000 Franken erwartet der Kanton eine Zunahme der Mindereinnahmen um 20 %;
• BS schätzt, dass die Ausfälle ca. 400'000 Franken pro Jahr ausmachen;
• FR kann keine Angaben zu allfälligen Steuerausfällen machen;
• GR befürchtet beträchtliche Mindereinnahmen. Da der neue Abzug nicht kontrollier-
bar sei, befürchtet GR, dass ein "fiktiver" Abzug entstehen könnte;
• JU kennt den Abzug schon heute und vermutet, dass die Ausfälle nicht zusätzlich er-
höht werden (mit dem neuen Abzug);
• NW kann zur Zeit keine Angaben zu allfälligen Steuerausfällen machen;
• SH kennt den Abzug bereits und glaubt, dass die Mindereinnahmen bescheiden sein
werden;
• SO: im Kanton SO haben die nP in der Steuerperiode 2006 insgesamt 1,6 Mio. Fran-
ken gespendet, dies hat zu Ausfällen von 170'000 Franken bei den Kantons- und 185'000 Franken bei den Gemeindesteuern verursacht; bei den Bundessteuern rechnet SO mit Ausfällen von 145'000 Franken. SO kann keine Angaben für die juristischen Personen machen, schätzt die Ausfälle als Bruchteil derjenigen bei den nP;
• SZ kann keine Angaben zu Steuerausfällen machen, da diese Abzugsmöglichkeit bis-
her im Kanton fehlte;
• TG schätzt, dass sich die Ausfälle in Grenzen halten werden (vmtl. Zunahme in den
Wahljahren);
• ZG der Abzug kann schon heute neben dem Abzug für Zuwendungen für gemeinnüt-
zige und öffentliche Zwecke gemacht werden. Der Kanton Zug rechnet mit keinen
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