Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/44: Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit · 16 Seiten

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(zu angepasst. Abs. 4 neu: Ein Antrag auf Überführung in das Privatvermögen und zur Abs. 3 Besteuerung der stillen Reserven kann durch die steuerpflichtige Person und deren und 4) Rechtsnachfolger jederzeit gestellt werden. Die privilegierte Besteuerung nach Art.

37b DBG kann geltend gemacht werden, wenn im Zeitpunkt des Antrages zur Schlussabrechnung die Bedingungen dazu erfüllt werden.

4.3 Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung

4.3.1 Artikel 4

Kantone

BE Abs.1 ist missverständlich formuliert. Antrag Art. 4 neu zu formulieren: "Einkaufs-

beiträge des Liquidationsjahres und des Vorjahres werden vom übrigen Einkommen in Abzug gebracht. Nur ein allfälliger Beitragsüberhang reduziert den Liquidationsgewinn".

FR Mit einem Abs. 4 sollte i.S.v. Art. 79b Abs. 3 BVG eine 3-jährige Sperrfrist einge-

führt werden.

JU Ist der Meinung, dass Art. 4 & 9 LGBV Art. 37b DBG widersprechen. Eine Kumula-

tion eines ordentlichen Einkaufs sowie eines fiktiven Einkaufs soll nicht ermöglicht werden.

TI Nach Art. 37b DBG sind die Einkaufsbeiträge in die 2. Säule abzugsfähig. Nach

dem Willen des Gesetzgebers solle also die Restanz des Liquidationsgewinnes nach Abzug dieser Beiträge erleichtert besteuert werden und tatsächliche Einkäufe sollen gleich wie fiktive Einkäufe behandelt werden. Dies auch deshalb, um eine Gleichstellung mit unselbständig Erwerbstätigen zu erreichen, welche keinen fiktiven Einkauf geltend machen können. Vorschlag: Abs. 2: Der Steuerpflichtige kann den Betrag eines tatsächlichen Einkaufs in erster Linie vom Liquidationsgewinn in Abzug bringen. Abs. 3: Ein

Überhang dieser Einkaufsbeiträge wird nach Art. 33 Abs. 1 Bst. d DBG in Abzug gebracht.

VS Heisst Art. 4 gut.

Verbände/Organisationen/Übrige

AG Verweis auf Art. 79b Abs. 3 BVG erforderlich, zumindest mit dem Satz "…Unter Vor- Beachtung der übrigen vorsorgerechtlichen Bestimmungen".

sorge

SSK

SVDS Dem Gesetzestext kann nicht entnommen werden, dass die Beiträge zuerst von ZVDS den ordentlichen Einkünften in Abzug zu bringen seien. Der steuerpflichtigen Per-SGV son muss die Möglichkeit offen gelassen werden zu wählen, von welchem Ein-

kommen sie die Einkaufsbeiträge vorerst abziehen möchte. Die Abs. 2 & 3 schränken die Möglichkeiten der Steuerpflichtigen unnötig ein, ohne entsprechende gesetzliche Grundlage.

SVDS: Wahlrecht ist auch im Rahmen der Veranlagung mit einem fiktiven Einkauf zu gewähren.

Treu- Es muss klar gestellt werden, dass der effektive Einkauf möglich ist, aber für die hand- Berechnung des steuerbaren Liquidationsgewinns auch ein darüber hinausgehen-Kam- der fiktiver Einkauf berücksichtigt werden kann. Im Weiteren, wenn aufgrund einer mer bestehenden Vorsorgeeinrichtung eine höhere Einkaufslücke besteht als die Be-

rechnung des fiktiven Einkaufs ergibt, sollte die effektive Lücke herangezogen werden können, selbst wenn nicht einbezahlt wurde. Betreffend Abs. 2 und 3 sollte der steuerpflichtigen Person die Möglichkeit offen gelassen werden zu wählen, von welchem Einkommen sie die Einkaufsbeträge vorerst abziehen möchte. Die Abs. 2 & 3 schränken die Möglichkeit der Steuerpflichtigen unnötig ein.