Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/44: Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit · 16 Seiten
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1. Ausgangslage
Der Bundesrat hat das Eidg. Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit durchzuführen.
Die in die Vernehmlassung gegebene Vorlage sieht die Umsetzung des mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit und Investitionen (Unternehmenssteuerreform II) angenommenen Artikel 37b des Bundesgesetzes von 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) vor.
Artikel 37b DBG regelt die Besteuerung des Liquidationsgewinns und sieht vor, dass der Liquidationsgewinn (realisierte stille Reserven) getrennt vom übrigen Einkommen privilegiert besteuert wird, wenn die selbständige Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder infolge Invalidität definitiv aufgegeben wird. Ferner besteht die Möglichkeit, einen dem Einkauf in die berufliche Vorsorge entsprechenden fiktiven Einkauf geltend zu machen. Im Umfang dieses fiktiven Einkaufs wird der Liquidationsgewinn gemäss Artikel 38 Absatz 2 DBG wie eine Kapitalleistung aus Vorsorge besteuert. Die gesonderte Besteuerung des Liquidationsgewinns ist eine neue Besteuerungsart, deren Umsetzung in der Verordnung konkretisiert wird. Der fiktive Einkauf ist gar ein neues Steuerinstitut, für welches alle Parameter, die Berechnung und die Anspruchsberechtigten in der Verordnung festgelegt werden müssen.
Die Vernehmlassungsteilnehmenden hatten die Möglichkeit, sich über den Entwurf der Verordnung zu äussern und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge vorzubringen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 6. Juli bis zum 5. Oktober 2009. Insgesamt gingen 47 Stellungnahmen ein. 24 Kantonsregierungen, 3 Parteien, 20 Organisationen und Verbände nahmen zur Vorlage Stellung. Eine materielle Stellungnahme wurde von 42 Vernehmlassungsteilnehmenden eingereicht; die Kantone Appenzell Innerrhoden und Luzern, der Schweizerischer Städteverband, die Städtische Steuerkonferenz und die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer verzichteten auf eine Stellungnahme. Economiesuisse schloss sich der Stellungnahme des Schweizerischen Bauernverbandes an.
2. Die eingegangenen Vernehmlassungen (bis 6.10.2009)
Folgende Kantone, Parteien und Organisationen haben Vernehmlassungen eingereicht:
2.1 Kantonsregierungen
AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
2.2 Parteien
FDP. Die Liberalen (FDP), Sozialdemokratische Partei (SP) und die Schweizerische Volkspartei (SVP)