Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/63: Anhörung der EBK zu den Entwürfen der Börsenverordnung-FINMA und der Übernahmeverordnung · 17 Seiten

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Übersicht

Das Parlament verabschiedete am 22. Juni 2007 das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) und beschloss damit eine umfangreiche Restrukturierung im Bereich der Schweizer Finanzmarktaufsicht. In der Hauptsache geht es dabei um die Zusammenlegung verschiedener Behörden zur FINMA. Diese neue Aufsichtsbehörde wird ihre Tätigkeit offiziell mit dem vollständigen Inkrafttreten des FINMAG am 1. Januar 2009 aufnehmen.

Nach der bereits erfolgten Umsetzung der letzten Teilrevisionen per 1. Juli 2007 und per 1. Dezember 2007 sind nun in Zusammenhang mit der Behördenreorganisation auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des FINMAG am 1. Januar 2009 weitere Änderungen in der Börsenverordnung-EBK (BEHV-EBK) vorzunehmen. Diese Modifikationen sind teils eine direkte Konsequenz des neuen FINMAG (Behördenreorganisation), teils aber noch zurückgestellte Revisionsvorhaben in Zusammenhang mit der Verschärfung des Offenlegungsrechts im Jahr 2007 sowie teils Ausfluss diverser in der Offenlegungspraxis gemachten Erfahrungen.

Konkret wird – neben zahlreichen Artikeln, welche lediglich redaktionelle Änderungen erfahren – vorgeschlagen, insbesondere die nachfolgenden Bestimmungen der BEHV-EBK zu ändern bzw. neu einzuführen:

• Art. 8 (Revisionsbericht über die Effektenhändler, aufgehoben)

• Art. 8a (Fristenberechnung, neu)

• Art. 10 (Entstehen und Berechnen)

• Art. 12 (Wertpapierleihe und vergleichbare Geschäfte)

• Art. 13 (Finanzinstrumente)

• Art. 14 (Weitere meldepflichtige Tatbestände)

• Art. 17 (Inhalt der Meldung)

• Art. 18 (Fristen)

• Art. 19 (Veröffentlichung)

• Art. 22 (Offenlegungsstelle)

• Art. 22a (Verfahren, neu)

• Art. 32 (Pflichtangebot und Bedingungen)

• Art. 33 (Allgemeine Ausnahmen)

• Art. 35 (Verfahren, aufgehoben)

• Art. 39 (Abgeltung des Angebotspreises)

• Art. 43a (Zusammenarbeit, neu)

• Art. 44 – 47 (Schlussbestimmungen, aufgehoben)

• Art. 48 – 50 (Schlussbestimmungen, neu)

Im Anschluss an die Anhörung der Vorlage und deren Auswertung erfolgt nach Vorliegen des definitiven Entwurfes eine komplette Neunummerierung der BEHV-EBK und gleichlaufend mit der Behördenreorganisation die Umbenennung in BEHV-FINMA.

Erläuterungsbericht zur Anhörung der BEHV-FINMA 3/17