Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/76: 08.445 Pa. Iv. Angemessene Wasserzinsen · 20 Seiten

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Kontrakten über Band- und Spitzenenergie. Der Kurs der Phelix Baseload Year Futures Cal-14 widerspiegeln beispielsweise den erwarteten Wert einer MWh Elektrizität, die ab dem 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 geliefert werden wird. Somit können aktuelle Kurse für die Abschätzung der zukünftigen Preisentwicklung herangezogen werden. Die Analyse der Kursentwicklung von verschiedenen Jahreskontrakten (2009 bis 2014) lässt auf anhaltend steigende Preise schliessen.

Insgesamt zeigen die Strompreise in den nächsten Jahren steigende Tendenz (Anhang 4). Weil der Preis heute aber auf verschiedenen Märkten unter unterschiedlichen Bedingungen gebildet wird, ist eine generelle Quantifizierung des Anstiegs nicht möglich.

Auch eine Antwort auf die Frage, wer wieviel von den steigenden Preisen profitiert, kann nicht gegeben werden. Von den höheren Preisen an den Spotmärkten profitieren in erster Linie Wasserkraftwerke, welche in der Lage sind, Spitzenenergie zu produzieren. Rund 45 Prozent der Stromproduktion aus Wasserkraft entfallen aber auf Laufkraftwerke, welche Bandenergie, nicht Spitzenenergie erzeugen.

2.8 Angemessene Erhöhung des Wasserzinsmaximums

In der Kommission ist man aufgrund der oben dargestellten Tatsachen mehrheitlich der Meinung, dass die Teuerung beim Wasserzins ausgeglichen werden sollte. Die Kaufkraft der Wasserzinse, die zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben dienen, bleibt damit erhalten. Die Erhöhung soll innerhalb eines bestimmten Zeitraums gestaffelt erfolgen und das Wasserzinsmaximum nach Ablauf dieses Zeitraums erneut überprüft und allenfalls angepasst werden. Die vorgeschlagenen Fünfjahressprünge signalisieren eine gewisse Automatik dieses Ausgleichs. Bezüglich der Höhe der Sprünge spielt das Ausmass der Teuerung die zentrale Rolle.

Die Erhöhung auf 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung erfolgt in zwei Stufen. In einer ersten Stufe soll ab 1. Januar 2010 das bundesrechtliche Wasserzinsmaximum von heute 80 Franken auf 100 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung erhöht werden. Ab 1. Januar 2015 soll in einem zweiten Schritt das bundesrechtliche Wasserzinsmaximum von 100 auf 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung ansteigen.

Die Teuerung, basierend auf dem Landesindex der Konsumentenpreise, beträgt für den Zeitraum Mai 1997 bis Juni 2008 genau 12.5 Prozent. In der Annahme einer linearen Entwicklung der Teuerung, würde diese Mitte der ersten Periode (Mitte 2012) 17% betragen, was einen teuerungsbedingten Anstieg des Wasserzinsmaximums auf 93.6 CHF entsprechen würde. Mitte der zweiten Periode (Mitte 2017) würde die Teuerung unter gleichen Annahmen 22.7% betragen, was einem Anstieg auf 98.2 CHF entsprechen würde.

Mit der schrittweisen Anpassung des Wasserzinsmaximums auf 100 und 110 CHF, wird die künftig erwartete Teuerung auf dem Landesindex der Konsumentenpreise abgedeckt und gleichzeitig der Tatsache Rechnung getragen, dass in den nächsten Jahren insgesamt von steigenden Strompreisen und damit von einem steigenden Wert der Ressource Wasser ausgegangen werden kann.

Vor Ablauf der zweiten Stufe soll der Bundesrat der Bundesversammlung einen überarbeiteten Vorschlag über den Wasserzins unterbreiten. Zu diesem Zeitpunkt