Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/76: 08.445 Pa. Iv. Angemessene Wasserzinsen · 20 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Kommissionsinitiative
Am 23. Juni 2008 reichte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (hiernach: die Kommission) eine parlamentarische Initiative ein, welche eine Änderung des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Wasserrechtsgesetz; WRG1) verlangt. Ziel ist es, die Obergrenze für die Wasserzinse (das so genannte Wasserzinsmaximum) angemessen zu erhöhen. Die Erhöhung soll innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gestaffelt erfolgen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes soll das Wasserzinsmaximum erneut überprüft werden. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass dabei insbesondere der Teuerung sowie dem Wert der Speicherenergie Rechnung zu tragen ist.
Die parlamentarische Initiative nimmt grundsätzlich die Anliegen der Motion Inderkum „Angemessene Wasserzinse“ (07.3911) auf, welche vom Ständerat zur Vorprüfung an die Kommission überwiesen wurde. Die Kommission hat sich dafür entschieden, die Anliegen der Motion in einer eigenen Kommissionsinitiative weiter zu verfolgen. Sie hat deshalb die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 23. Juni 2008 ohne Gegenstimme – und damit mit Zustimmung des Motionärs Inderkum - eingereicht.
1.2 Vorprüfung
Dieser Beschluss wurde, gestützt auf Artikel 109 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz; ParlG)2, der zuständigen Kommission des anderen Rates vorgelegt. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates stimmte dem Beschluss ihrer Schwesterkommission am 19. August 2008 mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.
1.3 Arbeiten der Kommission
Die Kommission hat im Rahmen mehrerer Sitzungen einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative ausgearbeitet. Am 25. August 2008 hat sie eine Anhörung mit Vertretern der Kantone, der Wirtschaft sowie der Energiewirtschaft durchgeführt. Am 16. Oktober 2008 hat die Kommission mit 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen den vorliegenden Vorentwurf angenommen und gab ihn darauf in die Vernehmlassung.
Die Kommission wurde in ihren Arbeiten vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unterstützt.