Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/76: 08.445 Pa. Iv. Angemessene Wasserzinsen · 20 Seiten

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beispielsweise die letzte Erhöhung des Wasserzinsmaximums stufenweise vor. Im Kanton Graubünden beziehen die konzedierenden Gemeinden nur rund 90% der ihnen zustehenden Hälfte der Wasserzinse. Die restlichen 10% werden als Zugeständnis für die von den konzedierenden Gemeinden bezogene Gratis- bzw. Vorzugsenergie und anderen Leistungen verstanden.

Beispielsweise wird im Kanton Bern die Abschöpfung des Maximums gekoppelt mit einer Teilzweckbindung eines Teils der Einnahmen für Revitalisierungsmassnahmen.

Die jährlichen Einahmen aus dem Wasserzins der Kantone und Gemeinden betrugen 2002 in der Schweiz rund 400 Mio. CHF. Davon entfallen rund 280 Mio. CHF auf die Bergkantone Wallis (111 Mio. CHF), Graubünden (96), Tessin (40), Uri (19), Glarus (9), Obwalden (3) und Nidwalden (1). Im Kanton Uri ist die Bedeutung des Wasserzinses mit rund 20% an den Gesamtsteuereinnahmen am grössten. In den bedeutenden Wasserherkunftskantonen Graubünden und Wallis ist dieser Prozentsatz mit 9% bzw. 10% ebenfalls hoch. In den Kantonen Graubünden, Wallis und Uri sind auch die Steuereinnahmen aus der Wasserkraft als wirtschaftlich relevant zu betrachten.

2.7 Marktentwicklung

Die Mehrzahl der parlamentarischen Vorstösse begründet das Anliegen einer Anpassung des Wasserzinsmaximums mit einem generellen Anstieg des Preisniveaus, einem Anstieg der Strompreise und damit der Gewinne der Kraftwerkbetreiber beziehungsweise der Elektrizitätswerke sowie mit dem veränderten wirtschaftlichen Umfeld.

Im Folgenden gehen wir auf die verschiedenen Entwicklungen näher ein:

2.7.1 Veränderung des allgemeinen Preisniveaus

Der Landesindex der Konsumentenpreise (KPI) misst die Teuerung von Konsumgütern und gibt damit die Veränderung des Preisniveaus aus Sicht der Konsumenten wieder. Er dient häufig auch als Grundlage für die Messung von Inflationsraten, der so genannten Geldentwertung.

Die Teuerung, basierend auf dem Landesindex der Konsumentenpreise, beträgt für den Zeitraum Mai 1997 bis Juni 2008 12.5%. Um den Kaufkraftverlust seit der letzten Anpassung auszugleichen, wäre damit eine Erhöhung des Wasserzinsmaximums um exakt 10 Franken pro Kilowatt von 80 Franken pro Kilowatt auf 90 Franken pro Kilowatt notwendig.

2.7.2 Baukostenindex

Für die Wasserkraftwerke ist nicht die Teuerung eines umfassenden Warenkorbes relevant. Ihre Kosten sind charakterisiert durch einen grossen Anteil an Bau- und Infrastrukturkosten. Ihre Kostenentwicklung wird besser durch den Preisindex eines spezifischeren Warenkorbes dargestellt. Der Schweizer Baupreisindex misst das Preisniveau von sechs Bauobjekten des Hoch- und Tiefbaus gesamtschweizerisch und nach Regionen. Seit der letzten Erhöhung des Wasserzinsmaximums sind die Tiefbaukosten um 29.1% und die Hochbaukosten um 21.5% gestiegen. Das Preisniveau der Baukosten ist damit um 12-20 Prozentpunkte stärker angestiegen als das der Konsumentenpreise.

Auch für die Gemeinwesen ist der Baukostenindex relevant. Er dient als Indikator