Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/94: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: I222-3601
Koexistenzverordnung sowie eine Reihe von Gesetzesanpassungen notwendig und dies sei bis November 2013 nicht möglich.
Die Gen Au Rheinau weist darauf hin, dass die Schweiz als das Pionierland des
Biolandbaus gelte und europaweit führend sei in der Züchtung für diesen wachsenden Bereich; diese innovative Neuzüchtungen seien als starkes Wertschöpfungssegment zu gewährleisten, einer Verunreinigung der Züchtungsfelder durch eine praktikable
Koexistenzlösung vorzubeugen.
Ablehnende Haltung in der Bevölkerung
Die Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung unterstütze ein langfristiges Moratorium, eine grosse Mehrheit stimme nach wie vor einer gentechnikfreien Landwirtschaft zu (aefu; Basler Appell gegen Gentechnologie; Bioterra; Coop; PCS/CSP; EcoSolidar; Gen Au Rheinau;
Greenpeace; GRÜNE; pro natura; SVS/Bird Life; SAG; SP; SKS; STOP OGM; Uniterre;
WWF Schweiz). Auch die SKS weist darauf hin, dass Konsumentinnen und Konsumenten skeptisch bis ablehnend gegenüber Gentech-Lebensmittel eingestellt seien, weshalb ihnen diese nicht aufgedrängt werden dürften. Damit bestünde keine Notwendigkeit, dass die Schweizer Landwirtschaft solche Lebensmittel produziere.
Die kommerziell angewendeten GVO sind keine Option für die Schweizerische Landwirtschaft
Die dominierenden Eigenschaften der kommerziell angewendeten GVO widersprächen – auch mittelfristig – der schweizerischen Qualtitätsstrategie sowie der ökologischen
Zielsetzung der schweizerischen Agrarpolitik (aefu; Basler Appell gegen Gentechnologie; Bioterra; EcoSolidar; Gen Au Rheinau; Greenpeace; GRÜNE; pro natura; SVS/Bird Life;
SAG; SP; SKS; STOP OGM; Uniterre; WWF Schweiz, Coop).
Gentechnikfreiheit als Chance für die Schweizer Landwirtschaft
Für die SKS und Coop Schweiz ist die Qualitätsstrategie (naturnah und qualitativ
hochgestellte Produkte) der einzige Weg der Schweizer Landwirtschaft im Hinblick auf ein Agrar-Freihandelsabkommen mit der EU oder sich öffnenden Märkte allgemein, der eine Zukunft verspricht. Gentech-Lebensmittel stünden dazu im Widerspruch. Coop Schweiz und Uniterre merken dabei an, die Schweiz sei das einzige Land, das inklusive Futtermittel komplett GVO-frei sei. Die drei Attribute „naturnah, ökologisch und nachhaltig“ seien
zusammen ein „unique selling point“ der Schweizer Landwirtschaft und mit der Verwendung von GV-Lebensmitteln unvereinbar. Sinngemäss ähnlich argumentiert auch der VKMB,
dessen Stellungnahme von IP-Suisse, Bio-Suisse und Bioterra geteilt wird. Coop Schweiz regt zudem an, die Wahrnehmung dieser Einzigartigkeit sei zukünftig noch zu stärken,
beispielsweise durch eine Änderung der allzu restriktiven Kennzeichnungsverordnung. Auch BIO SUISSE betont, dass das GTG übergeordnete Interessen nicht torpedieren dürfe,
namentlich die Positionierung im Ausland basierend auf dem hohen ökologischen Niveau sowie der Gentechnikfreiheit der Schweizer Landwirtschaftsprodukte.
Auch verschiedene andere Organisationen sind überzeugt, dass sich eine Verlängerung des Moratoriums positiv auf die Nachfrage nach schweizerischen Landwirtschaftsprodukten im In- und Ausland auswirke (aefu; Basler Appell gegen Gentechnologie; Bioterra; EcoSolidar; Gen Au Rheinau; Greenpeace; GRÜNE; pro natura; SVS/Bird Life; SAG; SP; SKS; STOP OGM; Uniterre; WWF Schweiz).
Aus Sicht der BAER AG habe sich das Moratorium sowohl bezüglich des Vertrauens der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten wie auch im Export bestens bewährt. Auch die neue Besitzerin der BAER AG, die weltweit tätige französische Lactalis-Gruppe,
bestätige den Vorteil einer gentechnikfreien Produktion in der Schweiz und messe dem gentechnikfreien Produktionsstandort Schweiz hohen Wert zu.
Situation in der EU
Für BIO SUISSE zeigt sich im europäischen Kontext, dass der Widerstand gegen
Gentechnik-Erzeugnisse enorm ist und Widerstand heisst auch immer massive Verzögerung der politischen Prozesse (BIO SUISSE). Auch andere Organisationen verweisen in ihrer 12/25
031/2005-02181/01/12/11/02/02/01/I222-3601