Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/94: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: I222-3601

Stellungnahme auf die anhaltende Blockadesituation im Bewilligungsprozedere in der EU (aefu; Basler Appell gegen Gentechnologie; EcoSolidar; Gen Au Rheinau; Greenpeace;

GRÜNE; SVS/Bird Life; SAG; SP; SKS; STOP OGM; Uniterre; WWF Schweiz).

Viele Vernehmlassungsteilnehmer weisen darauf hin, dass der Forschungsstandort Schweiz auch längerfristig nicht vom Moratorium betroffen sei, im Gegenteil habe die Risikoforschung mit GVO durch das Moratorium von erhöhten finanziellen Ressourcen profitieren können (aefu; Basler Appell gegen Gentechnologie; EcoSolidar; Gen Au Rheinau; Greenpeace;

GRÜNE; pro natura; SVS/Bird Life; SAG; SP; SKS; WWF Schweiz). Ausserdem könnten Freisetzungsversuche weiterhin durchgeführt werden (Uniterre). Darüber hinaus sei der Abstand von Gentech-Kulturen zu Naturschutzgebieten nicht geregelt, diese Diskussion sei in der Schweiz noch zu führen (aefu; Basler Appell gegen Gentechnologie; EcoSolidar; Gen Au Rheinau; Greenpeace; GRÜNE; pro natura; SVS/Bird Life; SAG; SP; SKS; WWF

Schweiz). Und auch das Umweltmonitoring zur Überwachung möglicher Umweltfolgen sei nicht praxisreif (aefu; Basler Appell gegen Gentechnologie; EcoSolidar; Gen Au Rheinau;

Greenpeace; GRÜNE; pro natura; SVS/Bird Life; SAG; SP; SKS; STOP OGM; WWF

Schweiz).

Ergänzende Bemerkungen zu Art. 37a neu GTG:

Der Basler Appell gegen Gentechnologie weist darauf hin, dass er sich grundsätzlich gegen jeglichen Einsatz gentechnisch veränderter Organismen einsetze, weshalb er auch die Moratoriumsinitiative nicht mitgetragen habe. Auch Greenpeace betont, dass sie aufgrund der in ihrer Stellungnahme aufgeführten Gründe ein grundsätzliches Verbot des Anbaus oder Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Organismen fordern und legen eine

umfangreiche Liste von Literaturquellen bei, die eine Umweltgefährdung durch den Anbau von Gentech-Pflanzen belegen.

4.2.3.3 Ablehnung des Vorschlags des Bundesrates

Andere Fachverbände, Parteien, Wirtschaftsorganisationen und eidgenössische Institutionen lehnen eine Verlängerung des Freisetzungsmoratoriums ab und beantragen die ersatzlose Streichung des Artikels. Sie begründen diesen Antrag wie folgt:

Gefährdung des Wirtschafts- und Technologiestandortes Schweiz / Innovationsfeindlichkeit

Viele Organisationen sind überzeugt das Gentech-Moratoriums gefährde den Forschungs-, Technologie- und Wirtschaftsstandort Schweiz (SGV; economiesuisse; FDP; Gen Suisse; Handelskammer beider Basel), indem Innovation oder der Erwerb von Know-How (Gen Suisse) gefährdet werde (Gen Suisse, SGCI; syngenta). Für die Gen Suisse gewinne mit der steigenden Nutzung auch die Forschung und Innovation im Bereich der grünen

Biotechnologie weltweit an Bedeutung, sie verweist auf weltweit geplante Investitionen in Millionenhöhe.

In Bezug auf die Landwirtschaft setze eine Verlängerung des Moratoriums das falsche Signal hinsichtlich Wichtigkeit von Innovation und technologischem Fortschritt (Syngenta). Damit werde die Schweizer Landwirtschaft geschwächt und es gehe Zeit verloren, um ihr neue Impulse zu verleihen. Denn neue Technologien würden einen wichtigen Beitrag zu deren Konkurrenzfähigkeit leisten, z.B. böten GVO Lösungen für die Kartoffelfäule oder den

Feuerbrand (economiesuisse; Gen Suisse). Für CSST, Internutrition, SGCI und SVP ist die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft durch Verbote von Technologien nicht gewährleistet.

Einige Vernehmlassungsteilnehmer verweisen darauf, dass eine Verlängerung des

Moratoriums zur ablehnenden Haltung der Öffentlichkeit gegenüber Gentechnik beitrage (konsortium-weizen.ch) und dadurch eine Missstimmung ausgelöst werde, die für die

Landwirtschaft, die Forschung und die Industrie äusserst schädlich und kontraproduktiv 13/25

031/2005-02181/01/12/11/02/02/01/I222-3601