Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/94: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: I222-3601
auf globaler Ebene stellen und dazu brauche es eine innovative und zukunftsweisende Forschung, die nicht durch ein Moratorium behindert wird (konsortium-weizen.ch). Dagegen trage die Verlängerung des Moratoriums nicht dazu bei, nachhaltige Lösungen für die
Probleme und Herausforderungen der Schweizer und globalen Landwirtschaft zu finden (konsortium-weizen.ch). Auch die Schweizer Forschung solle weiterhin einen Beitrag zur Lösung für drängende Probleme im Bereich Ernährung (z.B. durch die Herstellung
trockenresistenter Sorten oder Nährstoff-angereicherter Arten) sowie im Bereich Klimaschutz und nachhaltige Landwirtschaft leisten können (Gen Suisse).
Schutz vor GVO ist gewährleistet
Der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt werde bereits durch das äusserst strenge
Bewilligungsregime des GTG sichergestellt (CSST; economiesuisse; FDP; fial; Internutrition; SGCI; SVP). Auch die CVP befürwortet eine gesetzliche Regelung im GVO-Bereich,
erachtet das bestehende GTG aber für ausreichend, da es bereits ein angemessenes Korsett und eine effektive Kontrolle darstellt. Eine konsequente Anwendung des GTG und der Freisetzungsverordnung verhindere schon jetzt eine Nutzung von GVO, die gemäss aktuellem Kenntnisstand Gefahrenpotentiale bergen könnten (Akademien der
Wissenschaften Schweiz; SGV; FDP). Darüber hinaus seien der Genuss und der Anbau von gentechnisch veränderten Produkten unter den bisherigen Voraussetzungen bedenkenlos; weltweit konsumierten Millionen von Menschen bereits seit Jahren gentechnisch veränderte Produkte, ohne dass eine Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Umwelt festgestellt wurde, welche spezifisch auf die Anwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft
zurückzuführen sei (FDP; Gen Suisse; konsortium-weizen.ch; VSG).
Moratorium ist wissenschaftlich nicht begründbar
Es gebe genügend Grundlagen und Erfahrungen aus dem Ausland, um einen
grundsätzlichen Entscheid über den Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen
(Handelskammer beider Basel; Internutrition; SGCI) bzw. zugunsten des strengen
Zulassungsverfahrens zu fällen (economiesuisse; fial; syngenta). Aus wissenschaftlicher Sicht gebe es keinen Grund, das Moratorium zu verlängern (economiesuisse; fial;
Handelskammer beider Basel; Internutrition; SGCI; syngenta; konsortium-weizen.ch).
Gerade im Bezug auf die Koexistenz existiere eine Vielzahl sehr umfangreicher Studien,
neue Erkenntnisse seien in diesem Bereich nicht zu erwarten (FDP; konsortium-weizen.ch). Nach Auffassung der FDP stehe damit einer umgehenden Ausarbeitung einer Koexistenz-Verordnung nichts im Wege (FDP). Für das konsortium-weizen.ch ist Koexistenz angesichts des heute vorliegenden Erkenntnisstands ein politisches und kein wissenschaftliches
Problem. Auch die Akademien der Wissenschaften Schweiz sowie der ETH Rat sind der Auffassung, die Resultate des NFP59 würden in ihrer Bedeutung überschätzt, indem sie zwar die Erwägungen von Politiker und Politikerinnen erleichtern könnten, aber eine
politische Beurteilung nicht ersetzen würden. In diesem Zusammenhang weist die
Akademien der Wissenschaften Schweiz darauf hin, dass die zentralen Resultate des NFP59 zu Sicherheit und Risikopotential von GVO sowie zur Koexistenz von GVO- mit Nicht-GVO Kulturen nach Angaben von beteiligten Forschenden zeitgerecht vorliegen werden. Für das konsortium-weizen.ch ist eine Verknüpfung der Moratoriumsverlängerung mit den Resultaten des NFP59 sachlich nicht gerechtfertigt und irreführend, dies führe zu
überzogenen Erwartungshaltungen und erhöhe den politischen Druck auf das
Forschungsprogramm (Gen Suisse; konsortium-weizen.ch).
Moratorium ist angesichts des langdauernden Bewilligungsverfahrens unnötig
Das mehrstufige Bewilligungsverfahren sei streng und zeitaufwändig, ein Moratorium halte Unternehmen davon ab, ein Bewilligungsverfahren zu riskieren (economiesuisse;
Handelskammer beider Basel). Darüber hinaus seien aufgrund der langen Dauer der
Verfahren Bewilligungserteilungen vor 2013 ohnehin nicht zu erwarten (Akademien der Wissenschaften Schweiz; ETH Rat; fial; Handelskammer beider Basel; Internutrition; SGCI; VSF). Der VSF ist überzeugt, auch ohne Moratorium wäre es bislang aufgrund der
gesetzlichen Auflagen nicht zu einem Anbau von GV-Pflanzen gekommen. 15/25
031/2005-02181/01/12/11/02/02/01/I222-3601