Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/94: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: I222-3601

von Fleisch, so dass die öffentliche Debatte über die Produktion von Fleisch mit der GVO-Problematik belastet würde.

Ergänzende Bemerkungen

Die WSL weist darauf hin, dass Kenntnisse über das Gefahrenpotential bei der Auskreuzung von Gehölzarten (z.B. Apfel- und Birnensorten) bis heute grösstenteils fehlen (WSL).

Die Agora, die Centre Patronal und die Fédération des Entreprises Romandes stehen einer Verlängerung des Moratoriums kritisch gegenüber, erachten es jedoch als richtig, vor

Erteilung einer Bewilligung in jedem Fall die Ergebnisse des NFP59 abzuwarten.

Der SBV sowie die SGPV unterstützen ausdrücklich die Tatsache, dass die Forschung weiterhin nicht unter das Moratorium falle. Ausserdem erachten es diese beiden Verbände als sinnvoll, dass die Verlängerung auf der Stufe Gesetz vorgesehen wird, da so

Bewilligungsverfahren vor dem 27. November 2013 eingeleitet werden können. Die Agora und die Centre Patronal betonen dabei, dass das Moratorium nicht länger als drei Jahre ausgedehnt werden soll.

4.2.3.2 Antrag um weitergehende Verlängerung des Moratoriums

Andere Fachverbände, einige Parteien, beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen sowie interessierte Kreise begrüssen nicht nur die vom Bundesrat vorgeschlagene

Verlängerung, sondern beantragen darüber hinaus eine Verlängerung um 5 Jahre bis 2015. Sie begründen diese Forderung wie folgt:

Die Resultate des NFP59 seien abzuwarten und vertieft zu diskutieren

Fragen wie Koexistenzregelung oder das GVO-Monitoring seien komplex und es brauche nach dem Vorliegen der Ergebnisse des NFP59 mehr Zeit zur öffentlichen und

parlamentarischen Diskussion als bis 2013 (anthrosana; aefu; BAER AG; Basler Appell gegen Gentechnologie; Bioterra; PCS/CSP; EcoSolidar; Gen Au Rheinau; Greenpeace;

GRÜNE; IP Suisse; Kleinbauern-Vereinigung; Les jardins de cocagne; pro natura; SVS/Bird Life; SAG; SP; SKS; STOP OGM; Uniterre; WWF Schweiz, Coop). Dies umso mehr, als es vorauszusehen sei, dass die Resultate des NFP59 bezüglich ihrer Relevanz für die

Moratoriumsverlängerung kontroverse Diskussionen auslösen werden (aefu; Basler Appell gegen Gentechnologie; Bioterra; EcoSolidar; Gen Au Rheinau; Greenpeace; pro natura;

SVS/Bird Life; SAG; SKS; Uniterre; WWF Schweiz). BIO SUISSE weist in diesem

Zusammenhang darauf hin, dass der ursprüngliche Zeitplan des NFP59 offenbar bereits jetzt nicht eingehalten würde und dass weitere Verzögerungen denkbar seien. Ausserdem

müssten die Resultate des NFP59 im Gesetzgebungsprozess seriös umgesetzt werden und dies sei bis November 2013 nicht möglich (BIO SUISSE).

Für BIO SUISSE stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Politik grundsätzlich GVO in der Landwirtschaft zulassen will; dieser Entscheid brauche nach Vorlage der Ergebnisse des NFP59 viel Zeit. Und komme dann die Politik zum Schluss, dass der Verzicht auf GVO für die Schweiz die bessere Lösung sei, müsse das GTG entsprechend angepasst werden, und auch hierfür reiche die Zeit bis November 2013 nicht aus.

Vor Aufhebung des Moratoriums brauche es Koexistenzlösungen

Nach Ansicht vieler Vernehmlassungsteilnehmer könne ohne praktikable

Koexistenzlösungen das Moratorium nicht aufgehoben werden, und gerade in diesem komplexen Bereich lägen widersprüchliche Resultate aus der Schweiz sowie aus dem europäischen Raum vor (aefu; Basler Appell gegen Gentechnologie; EcoSolidar; Gen Au Rheinau; Greenpeace; GRÜNE; Les jardins de cocagne; SVS/Bird Life; SAG; SP; SKS;

Uniterre; WWF Schweiz). Solange jedoch Koexistenz nicht praktiziert werden könne, würden Konsumentinnen und Konsumenten ihrer Wahlfreiheit beraubt (SKS). Für die BIO SUISSE und die Centre Patronal, seien nach Vorlage der Resultate des NFP59 eine

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