Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/94: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: I222-3601

gegebenen wissenschaftlichen Arbeiten noch nicht vorliegen. Diese würden einen

wesentlichen Beitrag zur sachlichen Diskussion über eine spätere Zulassung von Gentechnik in der Landwirtschaft leisten.

Auch verschiedene Fachverbände, die Grünliberale Partei GLP, die KVP, das Büro für Konsumentenfragen, die WSL sowie der SBV, begrüssen die vom Bundesrat

vorgeschlagene befristete Verlängerung des Moratoriums für 3 Jahre. Sie begründen dies folgendermassen:

Es brauche allgemein mehr Zeit

Die SAB ist der Auffassung, es sei allgemein Zeit zu schaffen, um optimale Bestimmungen zum Schutz der herkömmlichen Landwirtschaft zu erlassen. Auch die GastroSuisse betont, dass vor dem Ablauf des verlängerten Moratoriums im November 2013 die Diskussion über Chancen und Risiken der Gentechnik in der Landwirtschaft vertieft zu führen sei.

Die Resultate des NFP59 seien abzuwarten

Bis 2010 können wichtige Fragen zum Einsatz der Gentechnologie in der Landwirtschaft noch nicht beantwortet werden können, da bis dahin das NFP59 als wichtige Forschungs- und Entscheidungsgrundlage nicht abgeschlossen sein wird (Agora; agridea; Centre

Patronal; Ecologie libérale; Fédération des Entreprises Romandes; GastroSuisse; GLP;

SAB, SGPV; SBV; STOP OGM). Die kleinräumige Verzahnung von Kultur- und

Naturlandschaft in der Schweiz führe zu Risiken, die spezifisch erforscht werden müssten (WSL; SAB). Das NFP59 tue genau das, habe somit nationale Bedeutung und entspreche einem Bedürfnis der Bevölkerung, welche vorgängig das 5jährige Moratorium gutgeheissen habe (WSL). Für die SBLV sind die Resultate des NFP59 insbesondere deshalb relevant, als man sich in der Landwirtschaft besonders Gedanken zu allfälligen Haftungsfragen mache und man befürchte, dass diese auf Landwirte als Letzte in der Produktionskette abgewälzt werden. Die WSL weist ausserdem darauf hin, dass die Resultate und Erkenntnisse aus dem NFP59 nachfolgend von unabhängiger Warte zu beurteilen seien, bevor sie im

gesellschaftlich-politischen Kontext diskutiert werden und bevor ein breit abgestützter

Entscheid über mögliche Freisetzungen von GVO in der Landwirtschaft gefällt werden kann. Die GLP und die SBLV betonen dabei, dass das Moratorium keine Gefahr für den

Forschungsplatz Schweiz darstelle.

Gentechnikfreiheit als Chance für die Schweizer Landwirtschaft

Die Agora, die Agrifutura, die GLP und die SAB sind der Auffassung, dass Produkte der Schweizer Landwirtschaft auf lokalen und internationalen Märkten eine Chance haben, wenn sie sich glaubwürdig über eine besondere ökologische Qualität auszeichnen; hierfür müsse sich die Schweizer Landwirtschaft als natürliche, gentechnikfreie Landwirtschaft profilieren.

Ablehnende Haltung in der Bevölkerung

Von verschiedener Seite wird darauf hingewiesen, dass die Bevölkerung GVO mehrheitlich ablehnend gegenüber stünde (Agora; SAB; SBLV) und dass zurzeit weder in der

Landwirtschaft noch bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein dringender Bedarf nach GVO in Lebensmitteln bestünde (GLP; SAB). Für die SBKV sind Emotionen, die entstünden, wenn es um die Frage der Anwendung von GVO in Grundnahrungsmitteln ginge, ernst zu nehmen; so empfänden viele Konsumentinnen und Konsumenten den immer tieferen Eingriff in die Natur bei der Nahrung als unheimlich und für viele Kunden sowie die Bäckerschaft sei es heute undenkbar, dass das tägliche Brot in Zukunft aus gentechnisch verändertem

Weizen stammen könne.

Die SFF weist darauf hin, dass sowohl die Standardproduktion „QM Schweizerfleisch“ als auch das Kennzeichen des Bundes „Schweiz.Natürlich“ gentechnisch veränderte Futtermittel ausschliesse und dass der faktische Verzicht auf gentechnisch veränderte Futtermittel in Verbindung mit dem Moratorium die schwierigen Fragen der Kennzeichnung entschärfe.

Liefe das Moratorium zu früh aus, erwartet der SFF neue Diskussionen über die Deklaration

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