Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/94: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: I222-3601
Markt soll spielen
Von den Akademien der Wissenschaften Schweiz wird anerkannt, dass sich das Label „GVO-frei“ für die Landwirtschaft im aktuellen Marktumfeld positiv auswirkt, dabei sei es jedoch mindestens fraglich, ob dieser Effekt nicht auch mit einer transparenten
Produktedeklaration anstelle eines Moratoriums erzielt werden könne. Die FDP ist dagegen überzeugt, dass eine gentechnikfreie Landwirtschaft in der Schweiz auch ohne Moratorium möglich ist, z.B. über eine Vereinbarung unter Bauern, freiwillig auf einen Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten. Grundsätzlich sollte es für die FDP jedem Bauern freistehen, selbst über den Nutzen oder den bewussten Verzicht der grünen
Gentechnologie zu entscheiden und auch die SGV und die SVP sehen eine Verlängerung des Moratoriums als eine Bevormundung der Landwirtschaft und der Konsumentenschaft an. FDP und VSF würden erwarten, dass sich der Markt auch in diesem Fall selbst regeln würde und für sie ist es fragwürdig, ob überhaupt eine Nachfrage bestehen würde, welche den Anbau solcher Produkte rechtfertige.
Gentechnikfreiheit nur ein Mythos
Für die VSF wird mit dem Moratorium der Eindruck untermauert, die landwirtschaftliche Produktion und die Nahrungsmittel in der Schweiz seien GVO-frei. Dabei habe die
Gentechnologie die Nahrungsmittelkette auch in der Schweiz schon längst erfasst.
Ausserdem stelle eine Verlängerung des Moratoriums die Glaubwürdigkeit der Politik in Frage: in der Schweiz werde eine Technologie verhindert, jedoch Importe von
Nahrungsmitteln akzeptiert, die genau mit dieser geächteten Technologie hergestellt wurden.
Ausserdem wird angeführt, dass eine Verlängerung des Gentech-Moratoriums der erste Schritt zu einem definitiven Verbot sein könne (SGV; Handelskammer beider Basel; SVP) und dass in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten Technologieverbote grundsätzlich die falsche Antwort seien (Internutrition).
Ergänzende Bemerkungen bzw. Anträge zu Art. 37 a neu GTG:
Die Akademien der Wissenschaften Schweiz fordern Bundesrat bzw. Bundesrat und
Parlament darüber hinaus auf, die Entwicklungen im Forschungsbereich der Pflanzen-Biotechnologie zu verfolgen und allfällige negative Signale ernst zu nehmen sowie gezielte Massnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Kompetenzen für Risiko- und
Folgenforschung von GVO-Freisetzungen zu sichern.
Die Handelskammer beider Basel stellt einen Eventualantrag für den Fall, das Parlament stimme einer Verlängerung des Moratoriums bis 2013 zu. Dann dürfte eine weitere
Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus keinesfalls in Betracht gezogen werden, alle weiteren notwendigen Abklärungen seien bis dahin korrekt zum Abschluss zu bringen.
Das konsortium-Weizen.ch regt an, bei der GTG-Änderung bisherige Vollzugserfahrungen zu berücksichtigen und für die Forschung zumutbarere Rahmenbedingungen zu schaffen. So seien insbesondere die Frage der Parteilegitimation zu konkretisieren sowie griffige
Ansatzpunkte zu formulieren, wie ideelle Gruppierungen, welche Störaktionen oder
Vandalenakte fördern, in die Verantwortung genommen werden können. Auch
Strafbestimmungen zur Prävention von Vandalenakten seien zu formulieren.
16/25 031/2005-02181/01/12/11/02/02/01/I222-3601