Bericht BGCITES

Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 18 Seiten

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Allgemeine Bemerkungen

Verschiedene Vernehmlassungsadressaten verzichten ausdrücklich auf eine Stellungnahme bzw. haben keine Bemerkungen (Kantonstierarzt der Urkantone, VeD LU, LSVW, KT AR/AI, SH, GL, SZ, GR, LU, OW, VS, VET JU, TI, NE, AR, JU, CSP, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Städteverband, KV Schweiz, GS, ID, AGRIDEA/RGD, SKG, PJ SKG, VSKT, Interpharma, KV Affoltern a. A. und Umgebung, Hundesport Lindenhof, CJA, KVM, KV Oberwil, CAJB, Proviande, HCS, SC-Akademie, AGORA, AgriGenève, RCS, ARECR, LSCV, SKS).

Die Gesetzesvorlage wird von einer grossen Mehrheit begrüsst (VJF BL, GE, BE, AG, ZH, ZG, BL, BS, TG, NW, UR, VD, SG, FR, SCAV, CVP, SP, FDP, economiesuisse, SGMV, STS, SAMW, SUISAG – SGD, IWMC-CH, FH, HBH, JS, HBH, BirdLife, VSP, SDAT, WWF, SVSM, TVL, Swissgenetics, Pro Natura, SwissFur, Kleinbauern, TIR, GST, ZTS, VNPS, ZVCH, SHV, Rassekaninchen, Rassetauben, Rassegeflügel, FSK, ZUN, Kleintiere CH, kf, Ziervögel, HN). SBV, Swiss Beef CH, LBV, ZBB, BVSZ, ZBV, LOBAG, SOBV, SKMV, SRP, ZHBV, SMP, SBVZ, BBV, SZZV, SVV, Suisseporcs, SHB, ASR und ASTAG stimmen der Vorlage zu, sofern sich das neue Gesetz auf den Verkehr mit CITES-geschützten Arten beschränke. Rassekaninchen, Rassetauben, Rassegeflügel, FSK, ZUN, Kleintiere CH und Ziervögel fordern, dass nicht auf dem Verordnungsweg die bisherige vernünftige Praxis mit einer Unzahl von Neuregelungen und zusätzlichem Verwaltungsaufwand verkompliziert werde. Der grenzüberschreitende Austausch von genetischen Ressourcen zur Erhaltung der Kleintierbestände und Artenvielfalt in der Schweiz, insbesondere die über einen Verband geregelten Hobby-Kleintierzucht und - Kleintierhaltung, müsse weiterhin möglich bleiben und solle nicht zusätzlich erschwert werden. SGV unterstützt die Stossrichtung des Gesetzes, hält aber dazu an, praxistaugliche Lösungen vorzusehen und das Verhältnismässigkeitsprinzip zu wahren sowie auf strengere Vorschriften als in der EU im Interesse des Unternehmerstandortes Schweiz zu verzichten. Demgegenüber erachten die SP, STS, BirdLife, WWF und Pro Natura die vorgeschlagenen Bestimmungen als zu wenig weitgehend und fordern, dass CITES von der Schweiz aufgrund der Vorbildfunktion als Depositarstaat vorbehaltslos übernommen und eingehalten werde.

Die SVP lehnt den Vorentwurf in der unterbreiteten Form ab. Zurückgewiesen wird insbesondere die Kompetenz des Bundesrates zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge. Zudem werde dem Bund eine für die bewährte, föderalistische Ausprägung des Landes zu hohe Macht- und Kompetenzfülle zugestanden. Laut SGKS beinhaltet die Vorlage unverhältnismässige Verschärfungen und Einschränkungen, welche weit über CITES hinausgehen und aufgrund von strengeren Vorschriften als in der EU den einfachen Grenzübertritt zusätzlich erschweren würden.

GST bemerkt, dass die Haltung von Tieren in zoologischen Gärten in ökologisch engagierten Kreisen zunehmend Fragen aufwerfe, was teilweise zu einer vollständigen Ablehnung der Wildtierhaltung führe. Die Zootierhaltung trage jedoch wesentlich zum Verständnis der Bevölkerung für die Natur bei und stelle ein wichtiges Instrument der Forschung und Ausbildung in Tierschutz, Ethnologie und Zoologie dar. Dem trage Artikel 3 der Richtlinie 1999/22/EG des Rates der EU vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos umfassend Rechnung. GST beantragt,