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Vernehmlassung 2009/117: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem · 32 Seiten

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8. Kapitel: Schlussbestimmungen

Art. 31 Änderung bisherigen Rechts

Die Verordnung vom 22. Oktober 200832 über die Einreise und die Visumerteilung wird wie folgt geändert:

Art. 20 Überschreiten der Grenze

Die Regelung der Ein- und der Ausreise richtet sich nach dem Schengener

Grenzkodex33. Vorbehalten bleiben die zollrechtlichen Vorschriften nach dem Zollgesetz vom 18. März 200534 und die entsprechenden

Ausführungsbestimmungen.

Art. 32 Inkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am …, sobald die Schweiz an das C-VIS angeschlossen wird, in Kraft.

32 SR 142.204

33 ABl. L 105 vom 13.4.2006, S. 5 und ABl. L 35 vom 4.2.2009, S. 56.

34 SR 631.0