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Vernehmlassung 2009/117: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem · 39 Seiten
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4. die Sektion Informatik und Statistik: zur Erstellung von Visastatistiken,
5. die Abteilung Zulassung und Arbeitsmarkt: zur Prüfung der Gesuche im Bereich des Ausländerrechts;
b. die Grenzposten der kantonalen Polizeibehörden und das Grenzwachtkorps:
zur Durchführung der Personenkontrollen und zur Erteilung von Ausnahmevisa;
c. die schweizerischen Vertretungen im Ausland und die Mission der Schweiz
bei der UNO in Genf: zur Prüfung der Visumgesuche;
d. das Staatssekretariat, die Politische Direktion und die Konsularischen
Angelegenheiten der Direktion für Ressourcen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA): zur Prüfung der Visumgesuche und der Beschwerden im Zuständigkeitsbereich des EDA;
e. die Zentrale Ausgleichsstelle: zur Abklärung von Leistungsgesuchen sowie
zur Zuteilung und Überprüfung der AHV-Versichertennummern;
f. beim Bundesamt für Polizei (fedpol):
1. der Rechtsdienst: zum Entscheid über Fernhaltemassnahmen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz nach dem Bundesgesetz vom 21. März 199710 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS),
2. die für das RIPOL zuständige Dienststelle: zur Personenidentifikation im Zusammenhang mit der Kontrolle der RIPOL-Eingaben nach der RIPOL-Verordnung vom 15. Oktober 200811,
3. die Dienststellen, welche für den Interpol-Schriftverkehr zuständig sind, sowie die Einsatzzentrale: zur Personenidentifikation im Zusammenhang mit Aufgaben im Bereich des interkantonalen und internationalen polizeilichen Nachrichtenaustausches, namentlich im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem europäischen Polizeiamt (Europol),
4. die zuständigen Dienststellen der Bundeskriminalpolizei: zur Personenidentifikation in den Bereichen des polizeilichen Nachrichtenaustausches, der sicherheits- und gerichtspolizeilichen Ermittlungen sowie des interkantonalen und internationalen polizeilichen Nachrichtenaustausches,
5. die Sektion Ausweisschriften und Nachforschungen nach vermissten Personen: für Nachforschungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Personen,
6. die für die Führung des AFIS zuständige Dienststelle: zur Personenidentifikation nach Artikel 102 Absatz 1 AuG,
7. der zuständige Dienst bei der Meldestelle für Geldwäscherei: zur Identifikation von Personen und zur Feststellung ihres Aufenthaltsstatus im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der Meldestelle im
10 SR 120
11 SR 361.0