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Vernehmlassung 2009/117: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem · 39 Seiten

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Kampf gegen Geldwäscherei, organisiertes Verbrechen und Terrorismusfinanzierung nach Artikel 23 des Geldwäschereigesetzes vom 10. Oktober 199712;

g. die kantonalen und kommunalen Migrationsbehörden und die kantonalen Polizeibehörden: für ihre Aufgaben im Ausländerbereich;

h. die Zivilstandsämter und ihre Aufsichtsbehörden sowie das Eidgenössische Amt für Zivilstandswesen: zur Prüfung der Rechtmässigkeit des Aufenthalts in der Schweiz von Verlobten ohne schweizerische Staatsbürgerschaft sowie zur Mitteilung der Identität der Verlobten, die keinen Nachweis für die Rechtmässigkeit ihres Aufenthalts erbracht haben, an die zuständige Behörde;

i. die Abteilung Internationale Rechtshilfe des Bundesamtes für Justiz: im Zusammenhang mit Verfahren der internationalen Rechtshilfe nach dem Bundesgesetz vom 20. März 198113 über internationale Rechtshilfe in Strafsachen;

j. der Nachrichtendienst des Bundes: zur Prüfung von Fernhaltemassnahmen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz nach dem BWIS;

k. das Bundesverwaltungsgericht: für die Instruktion der Beschwerden nach dem AuG.

2Die Zugangsberechtigungen sind in Anhang 2 geregelt.

Art. 11 Online-Abfrage des C-VIS (Art. 109a AuG)

1Die folgenden Dienststellen können zur Erfüllung ihrer Aufgaben online Daten des C-VIS abfragen:

a. beim BFM:

1. die Abteilung Zulassung und Aufenthalt: im Rahmen ihrer Aufgaben im Bereich Visa,

2. die Dublin-Sektionen des BFM sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Empfangs- und Verfahrenszentren: zur Bestimmung des für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständigen Dublin-Staates,

3. der Direktionsbereich Asyl und Rückkehr: zur Prüfung der Asylgesuche, über die die Schweiz entscheiden muss,

4. die Sektion Informatik und Statistik: zur Erstellung von Visastatistiken nach Artikel 17 der EG-VIS-Verordnung14;

b. die Grenzposten der kantonalen Polizeibehörden und das Grenzwachtkorps: zur Erteilung von Ausnahmevisa;

c. die schweizerischen Vertretungen im Ausland und die Mission der Schweiz bei der UNO in Genf: zur Prüfung der Visumgesuche;

12 SR 955.0

13 SR 351.1

14 Siehe Fussnote zu Art. 2 Bst. a.