Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/71: 08.407 n Parlamentarische Initiative. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss · 14 Seiten
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nes Grossteils der ausländischen Studierenden sowie der Hochschulen und Arbeitgeber weitgehend entsprechen. Gleichzeitig stellte sie jedoch fest, dass die Verwaltungspraxis in den einzelnen Kantonen erhebliche Unterschiede aufweist und nicht selten zum Nachteil der betreffenden aktuellen und ehemaligen Studierenden gereicht. Da der Bildungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz aber nicht zuwarten kann, bis alle Kantone das geltende Recht im AuG gleich und im Sinne der Zielgruppe der parlamentarischen Initiative anwenden, erachtet sie eine massvolle Lockerung des Ausländergesetzes für unumgänglich.
1.4.5 Verabschiedung durch die Plenarkommission
An ihrer Sitzung vom 19. Juni 2009 stimmte die Plenarkommission dem Erlass- und Berichtsentwurf ihrer Subkommission in der provisorischen Gesamtabstimmung mit 23 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung zu und eröffnete ein Vernehmlassungsverfahren mit Frist bis am 15. Oktober 2009.
Ein Kommissionsmitglied lehnte die Vorlage ab mit dem Argument, dass das geltende Recht einen genügend grossen Spielraum biete, um den in der Schweiz ausgebildeten, von der Wissenschaft und Wirtschaft benötigten Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten einen fortgesetzten Aufenthalt in der Schweiz zu bewilligen.
Gleichzeitig verabschiedete die Kommission den oben erwähnten Motionsentwurf ihrer Subkommission als Kommissionsmotion (09.3727 n Mo. SPK-NR (08.407). Erstreckung der Aufenthaltsdauer für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich). Diese will den Bundesrat beauftragen, die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) so zu ändern, dass für ausländische Personen aus Drittstaaten in begründeten Fällen auch längerfristige Aufenthalte für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich bewilligt werden können, ohne dass dafür besondere Ausnahmebewilligungen erforderlich sind.
1.5 Ergebnisse der Vernehmlassung
(…)
2 Grundzüge der Vorlage
Die SPK erachtet es als störend, dass sich hoch qualifizierte Studierende aus Drittstaaten – gut 30% aller ausländischen Studierenden in der Schweiz – mit prohibitiven Zulassungs- und Ausreisebestimmungen konfrontiert sehen, die nach dem Abschluss einer tertiären Ausbildung einen Verbleib in der Schweiz ohne Unterbrechung des Aufenthaltes erschweren oder gar verunmöglichen. Dadurch gehen der Schweiz im internationalen Wettbewerb um die „besten Köpfe“ jährlich zahlreiche hoch qualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten verloren, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder zur Gründung einer eigenen Unternehmung in andere Staaten ausweichen. Der öffentlichen Hand von Bund und Kantonen entstehen bis zum Studienabschluss pro auszubildende Person Kosten zwischen einer halben und einer Million Franken. Von diesen Aufwendungen profitieren weder der Wirtschaftsstandort Schweiz, noch die Wirtschaft der betreffenden Herkunftsländer, da hier oftmals ein entsprechendes Angebot an qualifizierten Stellen fehlt. Es sind deshalb letztlich konkurrierende Volkswirtschaften, die im Falle einer Abwanderung von