Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/71: 08.407 n Parlamentarische Initiative. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss · 14 Seiten
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jahre in der Schweiz angerechnet werden. Schliesslich regte die VSS-Vertretung an, diesen Studierenden rascher eine Nebenerwerbstätigkeit gesetzlich zu ermöglichen, eine verbesserte Kooperation zwischen den Ämtern und Hochschulen anzustreben und für den Abbau allzu hoher administrativer Hürden zur Erlangung eines studentischen Visums zu sorgen.
- Bruno Sauter, Chef des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich, legte dar, dass unter dem geltenden Recht der Schweizer Arbeitsmarkt den Unternehmen mit der Erweiterung in den EU-Raum die Möglichkeit biete, bestens qualifizierte Hochschulabgänger zu rekrutieren. Das geltende Recht sei flexibel, habe sich bewährt und führe in der Regel zu guten Lösungen für alle Beteiligten. Spezialistinnen und Spezialisten mit besonderer Erfahrung von ausserhalb der EU würden zugunsten der Unternehmen bewilligt. Im Kanton Zürich würden zudem jährlich rund 10 gut begründete Gesuche für Aufenthaltsbewilligungen von Drittstaatsangehörigen mit einem Schweizer Hochschulabschluss eingereicht, die allesamt bewilligt würden. In den vergangenen Jahren sei der Zürcher Arbeitsmarkt ausserordentlich aufnahmefähig und die Arbeitslosigkeit tief gewesen. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation sei allerdings bereits seit Herbst 2008 ein Rückgang bei den Gesuchen für Arbeitsbewilligungen feststellbar; parallel dazu steige die Arbeitslosigkeit. Es müsse angenommen werden, dass auch die Arbeitslosigkeit unter den ausländischen Fachkräften ansteigen werde. Dank des heute geltenden Inländervorrangs sei der Arbeitsmarkt im Rahmen des konjunkturellen Geschehens stabil geblieben und habe keiner Branche eine deutliche Veränderung der Arbeitslosigkeit gebracht. Sollte für eine Sondergruppe neu ein Sonderstatus eingeführt werden, würde die Situation im Vollzug tendenziell schwieriger. So müsste die neue Sondergruppe der Hochschulabgängerinnen und Hochschulabgänger aus Drittstaaten künftig gegenüber anderen Personen aus Drittstaaten mit speziellen Kenntnissen, jedoch ohne Hochschulabschluss, bevorzugt werden. Dies würde auf dem Arbeitsmarkt neue, unerwünschte Ungleichheiten schaffen. Einzig die Frage, ob die Bewilligungen von Drittstaatsangehörigen mit Hochschulabschluss in der Schweiz auch den Kontingenten unterstellt werden sollen, sei gegebenenfalls im Sinne einer gewissen Lockerung zu klären. Weiter betonte der Amtschef die Notwendigkeit, dass im Bereich der Zulassung das Ausländergesetz in allen Kantonen gleich angewendet werde. Gleichzeitig gab er jedoch zu bedenken, dass die Arbeitsmarktsituation nicht in allen Kantonen identisch sei. Im Übrigen biete die heutige ausgewogene Regelung sowohl die notwendige Flexibilität zugunsten der Wirtschaft als auch die zweckmässigen Schutzinstrumente zugunsten der schweizerischen und europäischen Arbeitnehmer.
- Zur Anhörung ebenfalls eingeladen worden war Henri Rothen, Vorsteher des Migrationsamtes des Kantons Waadt. Trotz anfänglicher Zusage sagte er jedoch seine Teilnahme im Vorfeld der Sitzung mit dem Hinweis ab, dass die Forderungen der parlamentarischen Initiative im Kanton Waadt primär die kantonalen Arbeitsmarktbehörden und nicht die Migrationsbehörden beträfen. In seinem Schreiben vom 23. Januar 2009 an die Subkommission wies er indessen auf den eindeutig temporären Charakter von Aufenthaltsbewilligungen für Aus- und Weiterbildungszwecke hin. Die Verwaltungspraxis und auch Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes zeigten, dass sich eine gewisse Anzahl ausländischer Studierender aus Drittstaaten dieser Beschränkung nicht bewusst sei und nach ihrer Ausbildung in der Schweiz bleiben wolle. Der Gesetzgeber habe bei der Beratung des Auslän-