Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/71: 08.407 n Parlamentarische Initiative. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss · 14 Seiten

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die grössten Talente, welche die Zukunftsbasis für eine hochinnovative Wirtschaft bilden, muss die Schweiz ihren bisherigen Spitzenplatz behaupten können.

1.4 Umsetzung der Initiative durch die SPK

1.4.1 Erarbeitung des Gesetzes- und Berichtsentwurfes durch die Subkommission

An ihrer Sitzung vom 21. November 2008 beschloss die SPK, die parlamentarische Initiative durch eine Subkommission mit 7 Mitgliedern (Meyer Thérèse, Heim, Hiltpold, Hodgers, Marra, Perrin, Schibli) umsetzen zu lassen, und stellte dem Büro des Nationalrates einen entsprechenden Antrag, der Zustimmung fand.

Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative trat die Subkommission zu insgesamt drei Sitzungen zusammen. An einer ersten Sitzung lud sie ausgewählte interessierte Kreise zur Anhörung ein. An einer weiteren Sitzung fällte sie die politischen Richtungsentscheide für die Umsetzung und an ihrer Sitzung vom 29. April 2009 verabschiedete sie einstimmig den vorliegenden Erlass- und Berichtsentwurf zuhanden ihrer Plenarkommission.

Ebenfalls einstimmig beschloss die Subkommission an dieser Sitzung, der SPK in Ergänzung zur Initiative den Entwurf für eine Kommissionsmotion zu unterbreiten (s. Kap. 1.4.5).

1.4.2 Anhörungen durch die Subkommission

An ihrer Sitzung vom 27. Januar 2009 hörte die Subkommission Interessenvertretungen aus dem wissenschaftspolitischen und dem universitären Umfeld sowie den Vertreter eines kantonalen Wirtschaftsamtes an:

- Claude Comina, Vertreter des Netzwerk FUTURE, einer Interessengemeinschaft von Partnern aus Hochschulen, Wissenschaft und Politik, die sich gemeinsam für die Entwicklung der Forschungs- und Hochschullandschaft Schweiz einsetzen, ergänzte die in der Begründung der parlamentarischen Initiative enthaltene Analyse. Er legte dar, dass die Bedingungen für die Zulassung zu einer Aus- oder Weiterbildung in der Schweiz im Tertiärbereich sehr streng seien und deshalb zahlreiche interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits bei ihrem Erstkontakt mit gewissen Schweizer Botschaften entmutigt würden, eine entsprechende Bewilligung zu beantragen. Geradezu prohibitiv erweise sich immer wieder Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe d des Ausländergesetzes, nach dem die Aufenthaltsbewilligung zu einer Aus- und Weiterbildung nur erteilt wird, wenn die Wiederausreise gesichert scheint. In Anwendung des Gesetzes verlangten zudem verschiedene Kantone die Hinterlegung einer Garantiesumme – im Kanton Zürich beträgt diese 21 000 Franken –, die insbesondere Interessentinnen und Interessenten aus wirtschaftlich weniger entwickelten Ländern kaum aufbringen könnten. Viele hoch qualifizierte, aber wenig bemittelte Studentinnen und Studenten würden deshalb für ein Doktorat von vornherein auf andere Spitzenuniversitäten ausweichen.

Weiter kritisierte der Referent die Bestimmung in Artikel 23 Absatz 3 VZAE, nach der in der Regel nur Aus- und Weiterbildungen bewilligt werden, die längstens acht Jahre dauern. Die Studiendauer bis zu einem Doktoratsabschluss sei jedoch meistens länger. Viele Studentinnen aus Drittstaaten beginnen ihr Studium an einer ETH mit einem einjährigen Einführungskurs. Danach sind für einen Ba-