Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/71: 08.407 n Parlamentarische Initiative. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss · 14 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Die parlamentarische Initiative Neirynck vom 19. März 2008
Die von Nationalrat Jacques Neirynck (C, VD) am 19. März 2008 eingereichte und von 26 Ratsmitgliedern aus allen Fraktionen mitunterzeichnete parlamentarische Initiative verlangt, das Ausländergesetz (AuG) so zu ändern, dass ausländische Absolventen einer Schweizer Hochschule aus Ländern ausserhalb der EU und der EFTA nach Abschluss ihrer Ausbildung auf dem Schweizer Arbeitsmarkt leichter zugelassen werden und eine wirtschaftliche Existenz aufbauen können. In der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes formuliert die Initiative fünf Vorschläge, die eine Änderung der Bestimmungen des geltenden Rechts über Vorrang (Art. 21), Zulassungsvoraussetzungen (Art. 23 und 30), Aufenthalt zu einer Aus- oder Weiterbildung (Art. 27) sowie die erleichterte Erteilung einer Niederlassungsbewilligung (Art. 34) fordern.
Kritisiert wird in erster Linie Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe d AuG, nach dem die betreffenden Studierenden nur dann zu einem Studium oder zu einer Ausbildung zugelassen werden, wenn nach ihrem Studienabschluss die Wiederausreise gesichert erscheint. Diese Bestimmung birgt die Gefahr von willkürlichen Entscheiden, weil sie durch die verantwortlichen Migrationsbehörden breit ausgelegt werden kann. Ein weiterer zentraler Kritikpunkt bildet Artikel 21 AuG, wonach gegenüber Ausländerinnen und Ausländer mit einem Schweizer Hochschulabschluss aus Drittstaaten ein Vorrang der inländischen und der europäischen Arbeitskräfte besteht. Kritisiert wird schliesslich Artikel 34, nach dem eine Niederlassungsbewilligung erst nach 10 Jahren Aufenthalt mit einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt wird, wobei Aufenthalte zur Aus- und Weiterbildung nicht angerechnet werden.
In seiner Begründung legt der Initiant dar, dass die geltenden Regelungen im Ausländergesetz in ihrer Summe sowohl den Interessen der Schweizer Wirtschaft als auch der Hochschulabsolventen zuwider laufen und letztlich die wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Entwicklung des Landes hemmen. Das geltende Recht verursacht zudem eine Verschwendung öffentlicher Gelder, indem beträchtliche Summen in die Ausbildung von Personen gesteckt werden, die nach dem Abschluss ihrer Ausbildung in der Schweiz aufgrund ihrer zurückhaltenden Zulassungspolitik in die leichter zugänglichen Arbeitsmärkte anderer europäischer Staaten oder nach Übersee abwandern.
Bei seinen Beobachtungen und Forderungen beruft sich der Initiant insbesondere auf die Universitäten, Akademiker- und Studentenkreise sowie auf Arbeitgeberkreise der Westschweiz, die seit längerer Zeit eine entsprechende Korrektur der Bundesgesetzgebung anregen.