Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/71: 08.407 n Parlamentarische Initiative. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss · 14 Seiten
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1.2 Frühere parlamentarische Vorstösse
Die von der parlamentarischen Initiative aufgegriffene Problematik wurde bereits im Rahmen verschiedener parlamentarischer Vorstösse aufgegriffen, die teilweise vor das Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes am 1. Januar 2008 zurückgehen:
- 07.3782 Mo. Barthassat. Aufenthaltsbewilligung für Ausländerinnen und
Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss: Die im Plenum noch nicht behandelte Motion will den Bundesrat beauftragen, den Entwurf einer neuen Bestimmung zum Ausländergesetz vorzulegen, wonach Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz einen Master- oder einen Doktortitel erlangt haben, eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.
- 08.3376 Mo. FDP-Liberale Fraktion. Investitionen in die Ausbildung
ausländischer Akademiker am Standort Schweiz nutzen: Die im Ratsplenum ebenfalls noch nicht behandelte Motion will den Bundesrat beauftragen, den Entwurf für eine Änderung des AuG zu präsentieren, wonach Hochschulabsolventinnen und -absolventen zum Zwecke der Stellensuche eine Aufenthaltsbewilligung gewährt wird, die sechs Monate über den Studienabschluss hinaus reicht.
Vor diesen Motionen waren mit den Motionen Neyrinck 00.3039 und 03.3205, dem Postulat Neirynck 02.3263 sowie der Interpellation Berberat 06.3652 bereits Vorstösse mit ähnlicher Stossrichtung eingereicht worden, die teilweise im Rahmen des AuG umgesetzt werden konnten. So wurde in das neue Ausländergesetz vom 16. Dezember 2005 eine Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit einem schweizerischen Hochschulabschluss aufgenommen, deren Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem Interesse ist (Art. 30 Abs. 1 Bst. i AuG und Art. 40 VZAE).
1.3 Vorprüfung durch die Staatspolitischen Kommissionen
Am 22. August 2008 gab die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates der parlamentarischen Initiative mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Die ständerätliche Schwesterkommission stimmte diesem Beschluss am 14. Oktober 2008 mit 9 zu 2 Stimmen zu.
Die Kommissionen gehen mit dem Initianten einig, dass die Aufenthaltsregelung für ausländische Studienabgängerinnen und -abgänger, die aus Staaten ausserhalb der EU oder der EFTA (Drittstaaten) stammen, nicht zu befriedigen vermag, weil sie diese für den Bildungs- und Werkplatz Schweiz interessante Personengruppe tendenziell benachteiligt und vor dem Hintergrund eines zunehmend globalisierten, kompetitiven Bildungs- und Arbeitsmarktes auch falsche wirtschaftspolitische Signale aussendet.
Die Kommissionen erachteten es für angezeigt, die Forderungen der parlamentarischen Initiative einer näheren Prüfung zu unterziehen und nötigenfalls im Sinne der künftigen Konkurrenzfähigkeit des Wirtschafts- und Bildungsstandortes Schweiz gesetzgeberisch tätig zu werden. Im globalen Wettbewerb um