Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/71: 08.407 n Parlamentarische Initiative. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss · 14 Seiten
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dergesetzes jedoch bewusst die Bestimmung (Art. 27 Abs. 1 AuG) beibehalten, nach der bei einer Aus- oder Weiterbildung in der Schweiz die Wiederausreise gesichert erscheinen muss. Zur Beurteilung dieser Frage richte sich der Kanton Waadt nach dem Kreisschreiben des BFM vom 5. Oktober 2006, worin die Kriterien zur Feststellung einer gesicherten Ausreise festgehalten sind. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass diese Bestimmung Studentinnen und Studenten aus Drittstaaten bei der Aufnahme eines Studiums in der Schweiz und auch später beim Eintritt in den Arbeitsmarkt benachteilige.
1.4.3 Zahlen und Fakten
Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion „Investitionen in die Ausbildung ausländischer Akademiker am Standort Schweiz nutzen“ der FDP-Liberalen Fraktion (08.3376) festgehalten hat, waren im Herbstsemester 2007/08 an den universitären Hochschulen (ohne Fachhochschulen) ca. 28 000 ausländische Studierende immatrikuliert. Dies entspricht ca. 24 Prozent aller Studierenden. Von den ausländischen Studierenden stammten knapp 9000 (32%) aus Nicht-EU/-EFTA-Staaten. Die Zahl der ausländischen Studierenden nahm seit 2001 um 43 Prozent zu, während die Zunahme bei den Schweizerinnen und Schweizern lediglich 15,5 Prozent betrug. Von den neu immatrikulierten Ausländerinnen und Ausländern studieren heute rund 40 Prozent Naturwissenschaften, 27 Prozent Geistes- und Sozialwissenschaften und 19 Prozent Wirtschaftswissenschaften. 2007 schlossen 611 Nicht-EU/-EFTA-Bürger und -Bürgerinnen ihre Studien in der Schweiz mit einem Diplom und 348 mit einem Doktorat ab.
Über die Anzahl Zulassungen von Hochschulabgängerinnen und -abgängern aus Drittstaaten gibt es lediglich Schätzungen. Nach Auskunft des BFM wurden im Jahr 2007 insgesamt zwischen 4000 und 6000 Aufenthaltsbewilligungen an Hochschulabgängerinnen und -abgänger aus Nicht-EU/-EFTA-Staaten erteilt. Unter diesen betrug die Ablehnungsquote in den letzten Jahren jeweils 1,5-2%. Nicht bekannt ist hingegen die Ablehnungsquote bei den Drittstaatsangehörigen, die ihr Studium an einer Schweizer Hochschule abschlossen.
Es werden indessen immer wieder bedauerliche Einzelfälle ausländischer Hochschulabsolventen aus Drittstaaten bekannt, welchen – trotz hervorragender Qualifikationen und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen nach dem Ausländergesetz – eine Fortsetzung ihres Aufenthaltes verwehrt wird und die nur aufgrund politischer Interventionen oder nach langwierigen Gesuchsverfahren eine Aufenthaltsbewilligung zugesprochen erhalten. Nach der Darstellung des Initianten sind den interessierten Wissenschafts- und Unternehmerkreisen einige Dutzend solcher Fälle bekannt, die aufgrund der aktuellen Rechtslage und Verwaltungspraxis Schwierigkeiten mit ihrer Aufenthaltsbewilligung beklagten.
Das Problembewusstsein ist weder bei den Bundesbehörden noch bei den kantonalen und kommunalen Ausländerbehörden besonders ausgeprägt. Zwar geht der Bundesrat in seiner Antwort auf die oben erwähnte Motion der FDP-Liberalen Fraktion mit deren Urhebern einig, dass in der Schweiz ein Mangel an Fachkräften in den technischen, naturwissenschaftlichen und mathematischen Berufen bestehe und dass er deshalb auch bereits verschiedene politische Vorstösse mit entsprechenden Anliegen angenommen habe (s. u.a. Postulate 07.3747 Recordon. Mangel an Fachleuten in wissenschaftlichen Berufen; 07.3538 Hochreutener. Naturwissenschaftlichtechnische Bildung; 07.3810 Widmer. Mehr Studierende in den Ingenieur- und Na-