Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/78: Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen · 19 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zu einem Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen (Bankeinlagensicherungsgesetz, BesG)

für die CFC auch zur Weiterführung der Bankdienstleistungen eingesetzt werden. Prométerre bejaht die Frage nach einer Begrenzung des Bundesvorschusses.

4.7.5. Abgeltung von Bundesvorschuss oder Bundesgarantie

Von den 25 auf diese Frage eingehenden Vernehmlassungsteilnehmern haben sich 21 (ZH, BE, NW, FR, BS, AI, VD, GE, JU, SP, GPS, Travail.Suisse, Verband Schweiz. Kantonalbanken, STV, Centre Patronal, FRC, acsi, CFC, bauenschweiz, Prométerre, FER) zugunsten einer Abgeltung ausgesprochen. ZH erachtet eine Abgeltung als zwingend, wobei das Ausmass der Verschuldung und Risiko der Anlagen einer Bank bei der Festsetzung der Beiträge angemessen und notwendig zu berücksichtigen seien. BS erachtet die Abgeltung als zwingend, weil die bereits heute den Grossbanken faktisch und unentgeltlich zur Verfügung stehende Bundesgarantie marktverzerrend wirke. Für NW ist die über Prämien zu finanzierende Bundesgarantie unangemessen und zu kostspielig; eine Abgeltung wäre allenfalls allein durch die systemrelevanten Banken zu tragen.

Die SBVg, der SGB, der Verband der Auslandbanken in der Schweiz, EKI und Raiffeisen lehnen eine Abgeltung ab. Die SBVg begründet ihre Ablehnung damit, dass der Bund im Anwendungsfall durch marktgerechte Verzinsung entschädigt werde; die anfallenden Kosten seien der Konkursmasse der fallierenden Bank zu belasten, wodurch prozyklische Effekte ausgeschlossen würden. Für den Verband der Auslandbanken in der Schweiz stellt die Abgeltung eine "Sippenhaft" dar, welche im Widerspruch zum im Bericht angeführten Verursacherprinzip stehe.