Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/78: Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen · 19 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zu einem Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen (Bankeinlagensicherungsgesetz, BesG)

Vereinzelt (NW, JU, GE, Verband Schweiz. Kantonalbanken, economiesuisse, SAV) wurde verlangt, dass die Kosten der Einlagensicherung von den systemrelevanten Banken oder den international tätigen Banken zu tragen seien, oder dass bei der Finanzierungspflicht zwischen den kleineren und mittleren bzw. systemrelevanten Finanzinstituten unterschieden werde.

Für die CS führt die Äufnung eines ex-ante Fonds hauptsächlich durch "Cash-Beiträge" zu einer erheblichen Bindung von Liquidität und verursacht hohe Kosten. Die UBS erachtet die Kostenschätzung als zu niedrig angesetzt; schon im ersten Jahr würden die Beiträge an den ESF zu beträchtlichen Gewinneinbussen führen, was für den Sektor insgesamt destabilisierende Effekte hätte.

4.5. Bundesvorschuss oder Bundesgarantie (2. Kapitel)

Zum Thema Bundesvorschuss bzw. Bundesgarantie werden die Stellungnahmen im Rahmen der Beantwortung des Fragenkatalogs unter Ziff. 4.7. detaillierter angegeben. An dieser Stelle seien die Ausführungen der Vernehmlassungsteilnehmer unter einem grundsätzlicheren Gesichtspunkt wiedergegeben.

Die FDK (und wiederum alle sich ihr anschliessenden Kantone sowie SO) würde die Verankerung von Kompetenznormen für den Bundesrat vorziehen, da es bei systemischen Risiken um andere Summen und andere Instrumente gehe; abgesehen davon, dass Prämien nicht ausreichen würden, seien sie auch aufgrund der im Bericht dargelegten Schwierigkeiten der Festlegung risikogerechter Prämien abzulehnen. Zudem werde die Erhebung von Prämien in einem Bevorschussungs- oder Garantiefall den Eindruck nicht verhindern können, dass der Steuerzahler zur Kasse gebeten werde. Insbesondere seien aber die Kantonalbanken von einer Prämienpflicht zur Abgeltung einer Bevorschussung oder Garantie durch den Bund auszunehmen. ZH befürwortet, die Rolle des Bundes gesetzlich festzuschreiben; da zudem in der Variante der Bundesgarantie die Wahrscheinlichkeit der Beanspruchung stärker berücksichtigt werde, würden die grossen Banken einen überproportionalen Anteil an der Prämie übernehmen, was die Gefahr einer Inanspruchnahme der Garantie ohne angemessene Abgeltung einschränke. BE erachtet die vorgeschlagene 2. Stufe im Grundsatz als zweckmässig, da der Staat eine vertrauensbildende Rolle spiele; die Kantonalbanken mit Staatsgarantie seien indes von der Prämienpflicht unter diesem Titel auszunehmen. Auch NW begrüsst grundsätzlich die rechtliche Regelung der Rolle des Bundes im Einlagensicherungssystem, wobei die Abgeltung von Bundesleistungen allein durch die systemrelevanten Banken zu tragen seien. ZG wünscht die Prüfung der Variante, dass der Staat erst dann einspringe, wenn die Liquidität der Banken nicht mehr genügten. JU zieht nur einen Bundesvorschuss in Betracht, dessen Finanzierung indes allein den Grossbanken aufzuerlegen sei.

economiesuisse schlägt ein Einlagensicherungssystem auf der Basis der bisher gut funktionierenden Selbstregulierung vor, allenfalls ergänzt um eine gesetzliche Regelung der Rolle des Bundes. Travail.Suisse erachtet weitergehende staatliche Unterstützung als Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Wirtschaftskreisen, welche im Falle einer Wirtschaftskrise kaum je staatliche Hilfe geniessen; zudem sei sicherzustellen, dass jegliche Bundesbeitäge zurückerstattet und nicht für die Weiterführung von Bankdienstleistungen eingesetzt würden.

FRC (und acsi) und CFC befürworten das zweistufige System. Die UBS sieht hingegen keinen Anlass für eine Bundesbevorschussung oder eine Bundesgarantie, da die einschneidenden Massnahmen der FINMA bezüglich der Eigenkapitalerfordernisse für Grossbanken und