Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/78: Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen · 19 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zu einem Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen (Bankeinlagensicherungsgesetz, BesG)

habe den grossen Nachteil, im Anwendungsfalls eine prozyklische Wirkung zu entfalten, was inbesondere bei grösseren Krisen verheerende Folgen haben könne.

GE, economiesuisse (und in Anlehnung an deren Stellungnahme auch der SAV), der SGV, der Centre Patronal, bauenschweiz und interieursuisse fürchten eine massive Steigerung der Kreditkosten und eine damit einhergehende Verschlechterung der Kreditkonditionen nicht nur für Private, sondern insbesondere auch für die KMU, welche sich als Opfer der Finanz- und Wirtschaftskrise dagegen wehrten, einen überrissenen Bankeinlagenschutz mitfinanzieren zu müssen (SGV). Der Verband der Auslandbanken in der Schweiz erachtet es als unrealistisch, Systemrisiken mit einer ex-ante Finanzierung sichern zu wollen. Der Centre Patronal und Travail.Suisse begrüssen indes ausdrücklich die Einführung einer vorschüssigen Finanzierung; mit diesem System werde im Krisenfall die Verschärfung einer Liquiditätskrise verhindert. Auch die FER und der STV bejahen die Einführung einer ex-ante Finanzierung des ESF, wobei die FER dessen Zielkapital auf 6 Mrd. Franken begrenzen möchte.

Die FDP, welche sich grundsätzlich der Stellungnahme der FDK anschloss, lehnt den Übergang von der ex-post zur ex-ante Finanzierung sowie die Schaffung des ESF an sich ab, da dieser zulasten von Banken und Kunden zur Erhöhung der Kreditkosten und zu Verwaltungsaufwand führe. Die SVP schliesst sich dieser Meinung an, indem sie darauf hinweist, dass die Finanzierung des ESF einen übermässigen Mittelabzug sowie hohe Verwaltungs- und Versicherungskosten bewirke und die Abgeltung des staatlichen "Rückversicherers" mit einer Steuererhöhung vergleichbar sei. Die GPS zeigt sich über die gesetzliche Festsetzung der Beiträge erstaunt, da sich die Risiken sowie die Grösse der Banken ändern könnten und schlägt daher eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat oder die FINMA vor. Das kf betrachtet die Äufnung des Fonds für die Bankkunden als zu kostspielig und für das Finanzsystem als nicht effizient.

Die SP vertritt hingegen die Ansicht, dass "nur ein Systemwechsel die grundlegenden Mängel des bisherigen Einlegerschutzes" beheben könne; in erster Linie betreffe dies die ex-post Finanzierung, die sich im Krisenfall durch die Nachschusspflicht prozyklisch auswirke und Liquiditätsengpässe noch verschärfe. Sie erachtet indes die bis zur vollständigen Äufnung des Zielkapitals notwendige Frist von 22 Jahren als gefährlich lang; dies auch deshalb, weil diese Frist den Idealfall darstelle. Dennoch erscheint dies der SP vertretbar, falls so sichergestellt werden könne, dass der Systemwechsel ohne negativen Folgen für die Volkswirtschaft abgewickelt werden könne.

Die Konsumentenschutz-Organisationen unterstützen (mit Ausnahme des kf) eine vorschüssige Finanzierung des ESF. Sowohl die FRC als auch die SKS und die acsi begrüssen die Einführung einer ex-ante Finanzierung als wesentliche Verbesserung des Einlegerschutzes. Auch der KV und die CFC begrüssen den Übergang von einer ex-post zu einer ex-ante Finanzierung. Der KV fragt sich indes, ob die Äufnung nicht rascher erfolgen müsste; die Aufbauphase von 22 Jahren erscheine ihm zu lang. Die CFC möchte indes vermeiden, dass die Einleger die Kosten tragen. Die FER weist darauf hin, dass sich eine Überwälzung der Kosten auf die Bankkunden auf die Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit auswirke. Auch der STV, der die Art der Äufnung des ESF befürwortet, fordert, dass eine Überwälzung des Preises auf die Einleger zu verhindern sei. Der SGB befürwortet ebenfalls den Übergang des ex-post Finanzierungssystems zur ex-ante Finanzierung; damit werde die Gefahr entschärft, dass die Nachschusspflicht im Krisenfall prozyklisch wirke und zu Liquiditätsengpässen führe.

Die FDK und die meisten Kantone, Travail.Suisse, Centre Patronal und FER kritisieren den angepeilten, im internationalen Vergleich doppelt so hohen Deckungsgrad von 3 % der gesamten gesicherten Einlagen.