Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/78: Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen · 19 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zu einem Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen (Bankeinlagensicherungsgesetz, BesG)

zudem die Erlangung des Bankenstatuts für PostFinance ausdrücklich ab. Der Centre Patronal ist der Ansicht, dass PostFinance für ihre Einlagen nicht über bessere Garantien als die Banken verfügen sollte.

Die GPS bemängelt die Auszahlungsfrist von 20 Tagen als zu kurz, da so die Anlagemöglichkeiten und somit auch die Einnahmen des ESF verringert würden.

4.2.2. Leistungen für die Weiterführung von Bankdienstleistungen (Art. 5 und 6)

UR und JU monieren, dass die Weiterführung von Bankdienstleistungen nicht Sache des ESF sei und es nicht angebracht sei, hiefür Mittel der Einlagensicherung zu verwenden. Der Verband Schweiz. Kantonalbanken und offenbar auch die SVP vertreten in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass Einlegerschutz nicht dem Systemschutz dienen sollte.

Die SBVg begrüsst die Möglichkeit zur Weiterführung von Bankdienstleistungen, sofern damit die Kosten für die Einlagensicherung geringer ausfallen, als durch die direkte Entschädigung der Einleger. Auch er weist aber darauf hin, dass der Einlegerschutz nicht mit dem Systemschutz verbunden werden sollte. Eine Systemsicherung sei mittels Verschärfung der Eigenmittelanforderungen, der Einführung einer Leverage Ratio sowie verschärfter Liquiditätsvorschriften für Grossbanken anzugehen. Die SP befürwortet die Aufgaben des ESF und – wie FER und Centre Patronal – die Weiterführung von Bankdienstleistungen.

4.3. Organisation (4. Abschnitt)

4.3.1. Verwaltungsrat, Geschäftsstelle, Verantwortlichkeit und Haftung (Art. 7 und 8)

Im Zusammenhang mit der konkreten Organisation des ESF wurde im Wesentlichen zur Vertretung der Banken im Verwaltungsrat Stellung bezogen.

ZH stimmt der Vertretung der Banken im Verwaltungsrat zu, das BesG müsse indes bestimmen, dass diese nicht mehr als eines der 5 Mitglieder stellen dürfen. GR ist der Ansicht, dass die Interessenwahrnehmung der Bankenbranche durch eine paritätische Vertretung oder mindestens eine Minderheitenvertretung auf Gesetzesstufe festzusetzen sei. JU ist der Ansicht, dass die Organe des ESF und der FINMA unweigerlich Interessenkonflikte haben würden. Auch die SBVg fordert – in Anlehnung an den internationalen Usus – eine klare Regelung des Einsitzes von Bankenvertretern in den Verwaltungsrat.

Die FRC und in Übereinstimmung mit deren Stellungnahme der SKS und acsi fordern die Einsitznahme eines Vertreters der Konsumentenverbände. Gleichzeitig müsse vermieden werden, dass die Banken im Verwaltungsrat übervertreten würden. Die CFC wünscht eine Vertretung der Einleger im Verwaltungsrat.

Demgegenüber lehnen der SGB sowie die SP eine Vertretung der Banken im Verwaltungsrat des ESF klar ab. Die SP fordert eine vollständige Unabhängigkeit von der versicherten Branche bzw. den Versicherten.