Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/78: Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen · 19 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zu einem Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen (Bankeinlagensicherungsgesetz, BesG)

4.7.3. Bundesvorschuss oder Bundesgarantie

Die Kantone ZH und BS stimmen einer Bundesgarantie zu, die Kantone NW, AI, VD, GE und JU einem Bundesvorschuss, wobei NW, AI und JU der Ansicht sind, dass die Kosten für dessen Bereitstellung in erster Linie von den systemrelevanten Banken zu tragen wären. BE verweist auf die vertrauensbildende Rolle des Staates in der Finanzkrise und erachtet deshalb die 2. Stufe grundsätzlich als zweckmässig, wobei Kantonalbanken mit einer Staatsgarantie von der Prämienpflicht auszunehmen seien.

Die SP befürwortet eine (unbegrenzte) Bundesgarantie, weil die Einlagensicherung auch für jene 5 Banken gelten müssen, deren gesicherte Einlagen das Zielkapital des ESF übersteigen. Die GPS befürwortet den Bundesvorschuss, weil eine Garantie die Eigenverantwortlichkeit des Bankensektors gefährden könnte; zudem erachtet sie es als schockierend, allein dem Bankensektor eine Bundesgarantie zu gewähren, sei dieser doch Ursache der Wirtschaftskrise.

economiesuisse lehnt sowohl Vorschuss als auch Garantie ab, wobei ein Bundesvorschuss noch eher dem Gedanken einer Einlagensicherung entsprechen würde. Für den die Vorlage grundsätzlich ablehnenden SGV käme nur ein Bundesvorschuss in Frage. Travail.Suisse sowie Centre Patronal, die FRC (und mit ihr acsi und SKS), bauenschweiz, Prométerre und FER unterstützen den Vorschlag des Bundesvorschusses, während STV und CFC die Variante der Bundesgarantie befürworten.

Im Bankensektor lehnen die SBVg, der Verband Schweiz. Kantonalbanken, RBA, der Verband der Auslandbanken in der Schweiz wie auch die UBS und EKI eine 2. Stufe des Einlagensicherungssystems ab. Für die SNB gibt es keine Alternative zur Bundesgarantie: Der Bundesvorschuss als "unbeschränkte Solidarhaftung führte in [...] Extremszenarien dazu,

dass auch relativ gesunde Banken von den Problemen der Banken in Schieflage angesteckt werden." Diese Dominoeffekte könnten nur mittels einer Bundesgarantie verhindert werden.

4.7.4. Begrenzung von Bundesvorschuss oder Bundesgarantie

Diese Frage wurde vielfach (NW, AI, GE, JU, SGB, Verband Schweiz. Kantonalbanken) mit einer Verweisung auf die "too-big-to-fail" Problematik beantwortet.

ZH erachtet es als sinnvoll, den Bundesvorschuss oder die Bundesgarantie nicht zu begrenzen, um die vertrauensbildende Wirkung dieser Garantie nicht zu schmälern; die "Staatsgarantie für die Einlagen, die durch den ESF nicht abgedeckt werden, hat und soll vor allem eine vorbeugende Wirkung auf das Vertrauen der Bankkundinnen und -kunden haben." Für VD muss ein Bundesvorschuss begrenzt werden, da es illusorisch ist zu glauben, dass alle Risiken gedeckt werden könnten.

Die SP erachtet eine unbegrenzte Bundesgarantie als konsequentere Lösung. Auch die GPS widersetzt sich einer Begrenzung des Bundesbeitrags.

Travail.Suisse, der STV und Centre Patronal, Prométerre und FER unterstützen eine Begrenzung, wobei sich sowohl für den Centre Patronal als auch für die FER die Rolle des Bundes auf eine Bevorschussung der Auszahlung der gesicherten Einlagen beschränken sollte. Die FER fordert eine Begrenzung des Vorschusses auf 6 Mrd. Franken. Während eine Begrenzung für die FRC demgegenüber das Vertrauen schmälern würde, sollte eine Bundesgarantie