Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/78: Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen · 19 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zu einem Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen (Bankeinlagensicherungsgesetz, BesG)

um den Einlegerschutz von Grund auf zu überarbeiten (FDK und die sich ihr anschliessenden Kantone, FDP, SVP).

kf lehnt die Vorlage ab mit der Begründung, der Vorschlag wirke als "Anti-Konjunkturpaket". interieursuisse lehnt unter Hinweis auf eine Kreditverteuerung insbesondere für die KMU die Äufnung eines öffentlich-rechtlichen Fonds strikte ab. bauenschweiz lehnt mit demselben Argument den ESF ab, stimmt indes einer Überführung des Dringlichkeits- ins Dauerrecht zu.

3.3. Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer

10 Kantone (BE, NW, SO, SH, GR, AG, VD, VS, NE, JU), die CVP, FDP, SVP, GPS, economiesuisse, der SGV, die SBVg, der STV, der Centre Patronal, die Konsumentenverbände (einschliesslich kf), bauenschweiz, Prométerre, FER, UBS, CS befürworten die Überführung des 2008 beschlossenen Dringlichkeitsrecht ins Dauerrecht.

Die FDK und die sich ihr anschliessenden Kantone schlagen als Alternative zur faktischen Verstaatlichung des Einlegerschutzes eine Anpassung der bestehenden Selbstregulierung auf der Basis eines Rahmengesetzes vor. Dabei könnten Elemente der dringlichen Massnahmen, wie z. B. die Höhe der geschützten Einlagen, die Konkursprivilegien (namentlich für die Vorsorgegelder) und die Unterlegung der privilegierten Einlagen mit 125 % Aktiven in der Schweiz ins Dauerrecht übernommen werden. Zu prüfen sei in diesem Rahmen sodann, ob nicht auch die geltende Systemobergrenze von 6 Mrd. Franken und eine Mischung von exante und ex-post Finanzierung eines privaten ESF ausreichen würden. Ebenso wird vorgeschlagen, anstelle der 2. Sicherungsstufe mittels Bundesvorschuss (oder Bundesgarantie) Kompetenznormen für das Eingreifen des Bundes (bzw. Bundesrates) zu schaffen.

Die SBVg ist der Ansicht, dass die Unterlegung der privilegierten Einlagen mit 125 % Aktiven in der Schweiz kombiniert mit dem erweiterten Konkursprivileg zu einer deutlichen Verbesserung der Liquiditätsbevorschussung für betroffene Einleger führe. Anstelle einer teuren, prämienbasierten Versicherungslösung, schlägt die SBVg eine Deckungslösung vor, wie sie teilweise in der Vorlage vorgesehen sei. Zur Deckung der Forderung des ESF gegenüber den Finanzinstituten würden "SNB-repofähige Wertschriften verpfändet oder durch Sicherungsübereignung auf den Fonds übertragen oder entsprechende Barkautionen geleistet." Sodann schlägt die SBVg eine Flexibilisierung der Regelung zur Unterlegung mit 125 % Aktiven vor, da diese nicht für alle Banken kostengünstig umzusetzen sei, insbesondere nicht für die Ausland- und Privatbanken. Schliesslich sieht die SBVg in der Information der Einleger über die Funktionsweise der Einlagensicherung in der Schweiz "ein geeignetes Mittel um das Vertrauen in dieses Sicherungsinstrument zu stärken." Auch die CFC erwartet eine Verbesserung bei der Information und Beratung von Bankkundinnen und -kunden.

Die CS schlägt eine Fortführung des Einlegerschutzsystems in seinen Grundzügen (Konkurspriviliegierung, sofortige Auszahlung ausserhalb der Kollokation, Aktivenunterlegung) vor. Die Einschusspflicht der Banken innerhalb der Systemobergrenze wäre sodann mittels Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Wertschriften zu erfüllen.

Für die UBS wurden mit den 2008 beschlossenen dringlichen Massnahmen sowohl der Substanzschutz der Einlagen als auch die Liquiditätsbevorschussung für die Einleger entscheidend verbessert, weshalb es nunmehr höchstens noch darum gehen könne, die Bevorschussung weiter abzusichern; die Wertschriftenverpfändung stelle hierzu ein kostengünstiges Finanzierungsmodell dar. Bei einer Überführung der dringlichen Massnahmen ins Dauerrecht sei die Ausdehnung des Verrechnungsverbots auszunehmen.