Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/78: Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen · 19 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zu einem Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen (Bankeinlagensicherungsgesetz, BesG)

(Spareinlagen, Kassenobligationen und Termingeldkonten) ihre Bedeutung verlieren; es sei unvorstellbar, dass solide Retailbanken in Zukunft bis zu einem Viertel ihres heutigen Jahresgewinnes in den ESF einzahlen sollten. Travail.Suisse betrachtet das angepeilte Zielkapital –

– angesichts des zweistufigen Systems mit Bundesvorschuss oder -garantie – als angemessen, ohne diese 2. Stufe aber als ungenügend; allerdings sei es im internationalen Vergleich sehr hoch.

Von den interessierten Kreisen halten 6 Vernehmlassungsteilnehmer das Zielkapital als übertrieben bzw. zu hoch (Verband Schweiz. Kantonalbanken, RBA, Centre Patronal), im internationalen Vergleich zu hoch (FER), für nicht-systemrelevante Einzelrisiken zu hoch bzw. für systemrelevante zu tief (Verband der Auslandbanken der Schweiz) oder als unangemessen (EKI).

4.7.2. Art der Äufnung (2/3 Beiträge, 1/3 verpfändete Vermögenswerte)

Zustimmend antworteten auf diese Frage die Kantone ZH, BE, SO, BS, VD und GE. Demgegenüber lehnen die Kantone NW, AI und JU die ex-ante Finanzierung eines staatlichen Fonds ab.

Die FDP und SVP lehnen ebenso eine ex-ante Finanzierung ab, während die GPS der Äufnungsart zustimmt, die Äufnungsdauer von 20 Jahren indes als viel zu lang erachtet. Die SP erachtet die Form der Äufnung als angemessen, angesichts der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Finanzplatzes in der Schweiz sowie im Vergleich mit dem Ausland.

Von den antwortenden Spitzenverbänden lehnt economiesuisse wegen negativer Auswirkungen auf die Einleger und die Refinanzierung der Banken die Art der Äufnung ab. Der SGV lehnt wiederum eine ex-ante Finanzierung ab. Die SBVg lehnt risikogewichtete Prämien ab und rät, die Folgerungen des diesbezüglich von der EU-Kommission beauftragten Joint Research Centre abzuwarten. Hingegen stimmt Travail.Suisse dieser Aufteilung zu, beantragt indes die Äufnung innerhalb von maximal 10 Jahren zu erreichen. Auch die SNB betrachtet die Äufnungsdauer als zu lang.

Der STV und Centre Patronal befürworten die geplante Art der Äufnung, Letzterer indes unter Berücksichtigung einer Begrenzung des Zielkapitals auf 6 Mrd. Franken. Für den kf ist der Vorschlag für die Bankkunden zu kostspielig. Die FRC stimmt der Art zu, wünscht indes eine Verkürzung der Äufnungsdauer auf 5 Jahre mittels Verpfändung von Aktiven, welche danach gegen Äufnung des Fonds mittels Beiträgen aufgelöst würden. Auch die CFC, Prométerre und FER (auf Basis eines Zielkapitals von 6 Mrd. Franken bzw. einer Deckung von 2 %) äussern sich zustimmend. EKI lehnt den Vorschlag ab; die bereits gebildeten Mittel erachtet sie als genügend.

Von den interessierten Kreisen lehnt der Verband Schweiz. Kantonalbanken "eine weitreichende ex-ante-Finanzierung eines verstaatlichen Fonds ab." RBA betrachtet die bereits vorhandenen Sicherungsmittel grundsätzlich als ausreichend und die Bildung eines Fonds als unnötig; eventualiter wird vorgeschlagen, dass alle Banken zentral (z. B. bei der SNB) repofähige Wertschriften im Umfang von gesamthaft 1.5 Mrd. Franken hinterlegen, die gegebenenfalls ausschliesslich für den Einlegerschutz verwendet werden könnten. Der Verband der Auslandbanken in der Schweiz bemängelt insbesondere, dass inländische Vermögensverwaltungsbanken mit Investitionen in inländisches Wohneigentum die 125 %-Regel erfüllen können, während dies den Auslandbanken aufgrund der Lex Koller untersagt ist.