Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/78: Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen · 19 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zu einem Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen (Bankeinlagensicherungsgesetz, BesG)
Die GPS schlägt vor, die Einnahmen des Bundes aus der Abgeltung eines Bundesvorschusses oder einer Bundesgarantie für die Ausbildung oder zur Förderung des Arbeitsmarktes im Bereich erneuerbarer Energien oder des Umweltschutzes zu investieren.
Der Centre Patronal schlägt vor, die Rahmenbedingungen für den Finanzsektor zu verbessern (z. B. mittels Abschaffung der Stempelsteuer, Revision des MWSt-Rechts).
Sodann wurde vorgeschlagen, eine Revision des Einlegerschutzes mit anderen Regulierungsmassnahmen (Verschärfung der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften) zu koordinieren und insbesondere den Bericht der Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen abzuwarten (VD, SVP, SP, Raiffeisen, economiesuisse, SAV, SGV).
4. Auswertung der Vernehmlassung im Einzelnen
4.1. Einlagensicherungsfonds; Allgemeine Bestimmungen (1. Kapitel 1. Ab-
schnitt)
4.1.1. Zweck und Rechtspersönlichkeit des ESF (Art. 1)
Einer der Hauptvorwürfe der Gegner der Vorlage ist die "Verstaatlichung" des Einlegerschutzes. Für die FDK widerspricht die Schaffung einer staatlichen Einrichtung zum Schutz der Einleger einem liberalen Staatsverständnis und dem Subsidiaritätsprinzip. Mit Ausnahme von ZH, BE, BS und GE schliessen sich die meisten Kantone an die Stellungnahme der FDK oder übernehmen sie diesbezüglich beinahe wörtlich (GR, BL). Aber auch andere Kantone , die sich nicht ausdrücklich auf die Stellungnahme der FDK berufen (NW, JU) oder die Vorlage gar grundsätzlich unterstützen (SO) bemängeln diese "Verstaatlichung" des Einlegerschutzes. Nur die Kantone UR und BS äussern sich nicht dazu. ZH befürwortet die Rolle des Bundes, nachdem die Ereignisse der letzten eineinhalb Jahre gezeigt haben, dass eine Selbstregulierung der Banken nicht ausreichte. GR bemängelt, dass das geplante BesG die Rolle des ESF im Markt nicht regelt und lehnt es ab, dass der ESF mit den Geldern der Banken und insbesondere Kantonalbanken am Markt teilnimmt und die Finanzinstitute konkurrenziert.
Auch die CVP und die FDP, die sich der Stellungnahme der FDK anschliessen, lehnen den Übergang zu einem staatlich regulierten Einlegerschutz ab. Demgegenüber begrüsst die SP "ausdrücklich die vorgeschlagene Neuregelung für eine moderne, zweistufige Einlagensicherung, die mit einer entschädigten Bundesgarantie (Variante B) gekoppelt ist." Aus Sicht der SP ist eine Einlagensicherung, die die nötige Systemstabilität zu schaffen vermag, klar eine Regulierungsaufgabe des Staates und kann nicht der Selbstregulierung durch die Banken überlassen werden.
economiesuisse, der SAV, die SBVg, der Verband der Schweiz. Kantonalbanken und die RBA haben sich gegen einen staatlich regulierten Einlegerschutz ausgesprochen. Die SBVg ist der Ansicht, dass sich mit dem öffentlichen Interesse an der Einlagensicherung allein eine Abkehr vom bewährten, kosteneffizienten System der Selbstregulierung im Auftrag des Gesetzgebers und unter Aufsicht des Regulators nicht rechtfertigen lasse. Die Annahme, dass Bankkunden in Krisenzeiten einzig staatlichen Lösungen vertrauen, sei in der letzten Finanzkrise entkräftet worden. Neben den Kantonalbanken hätten in besonderem Masse auch Banken ohne Staatsgarantie (z. B. Raiffeisen und Regionalbanken) viele neuen Kunden gewinnen können. Der ablehnenden Haltung der SBVg schliessen sich die RBA, die CS und Raiffeisen an.