Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/78: Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen · 19 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zu einem Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen (Bankeinlagensicherungsgesetz, BesG)

Von den 7 antwortenden Spitzenverbänden der Wirtschaft lehnten 4 (economiesuisse, SGV, SAV, SBVg) die Vorlage ab. Während 2 Spitzenverbände (SGB, Travail.Suisse) die Stossrichtung der Vorlage begrüssten, unterstützte 1 Spitzenverband (KV) die Vorlage mit nur wenigen Vorbehalten und Verbesserungsvorschlägen. 4 Vernehmlassungsteilnehmer der interessierten Kreise lehnten die Vorlage ebenfalls ab (Verband Schweiz. Kantonalbanken, RBA, der Verband der Auslandbanken in der Schweiz, kf). Nur 2 der 9 weiteren Teilnehmer unterstützen die Vorlage (Prométerre, SNB). Zustimmend äusserten sich 8 Vernehmlassungsteilnehmer aus der Gruppe der interessierten Kreise (Treuhand.Suisse, Centre Patronal, SKS, FRC, acsi, KV, CFC, WEKO).

Mit der einzigen Ausnahme des Verbands der Auslandbanken in der Schweiz befürworten auch die ablehnenden Vernehmlassungsteilnehmer eine Überführung der im Dezember 2008 beschlossenen dringlich erklärten Gesetzesänderung, ins ordentliche Recht (darunter auch die FDK, SBVg, UBS, CS, FER).

3.1. Vorbehalte der Befürworter

Auch bei Befürwortern der Vorlage wurde ausdrücklich auf die Sonderstellung der Kantonalbanken mit Staatsgarantie (KV,Travail.Suisse) sowie von PostFinance (Centre Patronal) verwiesen. Sodann wurde die Berücksichtigung und Koordinierung der Revision des Einlegerschutzes mit laufenden Regulierungsvorhaben der FINMA (verschärfte Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften) und des Auslandes gefordert (ZH), wobei BE eine ungenügende Prüfung der Auswirkungen der Revision auf den Schweizer Finanzplatz bemängelte.

Während manche Befürworter die Selbstregulierung der Banken hinsichtlich des Einlegerschutzes als ungenügend betrachten (ZH, SP), hinterfragt SO den Übergang von Selbst- zur staatlichen Regulierung. Die Zeitspanne, die für die Äufnung des ESF nötig ist, wird sodann von der SP, GPS, Travail.Suisse und dem KV als zu lang betrachtet.

Der SGB forderte eine Begrenzung der privilegierten Einlagen auf 30 000 Franken, da sich damit die Prämienkosten weniger negativ auf die Einleger, insbesondere auf die Kleinsparer auswirken würden. Hingegen sollten Freizügigkeitsguthaben bis zum Betrag von 300 000 Franken garantiert werden. Zudem wird die Vertretung der Banken im Verwaltungsrat des ESF als unzulässig erachtet.

3.2. Begründungen der Gegner

Zu den am häufigsten geltend gemachten grundsätzlichen Mängeln der Vorlage zählen eine "Verstaatlichung" des Einlegerschutzes, zu tief geschätzte Kostenfolgen, ein Vorpreschen der Schweiz gegenüber dem Ausland, der Verlust der Konkurrenzfähigkeit bzw. der Standortattraktivität des Finanzplatzes Schweiz, mangelnde Abklärungen hinsichtlich der Regulierungsfolgen auf die Volkswirtschaft, die Gefahr der Zunahme eines "moral hazard" und einer "Vollkaskomentalität" sowohl bei den Banken als auch bei den Einlegern sowie eine Vermischung von Einlegerschutz und Systemschutz.

Unter Hinweis darauf, dass sich die Massnahmen der im Dezember 2008 beschlossenen dringlich erklärten Gesetzesänderung bewährt hätten, wurde von fast sämtlichen Vernehmlassungsteilnehmern deren vollständige oder zumindest teilweise, Überführung ins ordentliche Recht gefordert. Vereinzelt wurde von fundamental opponierenden Gegnern der Vorlage vorgebracht, dank des noch geltenden Dringlichkeitsrechts sei genügend Zeit vorhanden,