Vorlage_1A

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 114 Seiten

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Art. 182 Ausnahmen

1 Vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sind ausgenommen:

a. Fahrzeuge zum Personentransport;

b. Landwirtschaftliche Fahrzeuge;

c. Fahrzeuge, die einen Sattelanhänger mit einem zum Wohnen dienenden Aufbau mitführen;

d. Fahrten der Feuerwehr, des Zivilschutzes, der Sanität, der Polizei und des Militärs sowie Fahrten zur Hilfeleistung bei Katastrophen;

e. Gewerbliche Traktoren, Motorkarren und Arbeitskarren sowie deren Anhänger, sofern die Fahrzeuge während den Verbotszeiten ausschliesslich für landwirtschaftliche Fahrten verwendet werden;

f. Fahrten zur Hilfeleistung bei Unfällen, Fahrzeugpannen und Betriebsstörungen, namentlich in öffentlichen Transportunternehmungen und im Flugverkehr, sowie Fahrten bei Winterdiensteinsätzen;

g. Fahrten der Schweizerischen Post im Rahmen der Universaldienstverpflichtung (Artikel 2 des Postgesetzes vom 30. April 1997, PG19);

h. Transporte von Lebensmitteln (Artikel 3 des Lebensmittelgesetzes vom

9. Okt. 1992, LMG20), die nicht tiefgefroren, ultrahocherhitzt oder sterilisiert sind und deren Verbrauchsfrist höchstens 30 Tage beträgt;

i. Transporte von Schlachttieren und Sportpferden;

j. Transporte von Schnittblumen;

k. Transporte von Tageszeitungen mit redaktionellem Inhalt sowie Fahrten für aktuelle Fernsehreportagen.

2 Bei den Fahrten nach Absatz 1 Buchstabe g bis k kann ein Viertel des Ladevolumens mit anderen Gütern aufgefüllt werden.

3 Dem Transport darf eine Leerfahrt von höchstens 30 Minuten vorangehen oder nachfolgen.

4 Bei Fahrten während des Sonntags- oder Nachtfahrverbots ist jede vermeidbare Ruhestörung zu unterlassen.

Art. 183 Bewilligungen

1 Sonntags- und Nachtfahrbewilligungen werden erteilt, wenn eine Fahrt am Sonntag oder zur Nachtzeit dringend ist und weder durch organisatorische Massnahmen noch durch die Wahl eines anderen Verkehrsmittels vermieden werden kann. Sie werden erteilt für den Transport auf kürzester Strecke und nötigenfalls für eine unumgängliche Leerfahrt.

19 SR 783.0

20 SR 817.0