Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/102: 10.459 Pa.Iv. «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstbenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» · 27 Seiten

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Rahmen der vorgeschlagenen Berechnungsmethode ermittelt worden. Diese werden der Steuerbelastung von Personen gegenübergestellt, die den gleichen Wohnsitz haben und gleich hohe steuerbare Einkünfte ausweisen, jedoch keinen Bausparvertrag abgeschlossen haben und demzufolge keinen jährlichen Bausparabzug geltend machen konnten. Bei den Einkommenskategorien (steuerbares Einkommen von 70 000 / 110 000 / 250 000 / 500 000 Franken für Alleinstehende sowie Verheiratete ohne Kinder) werden unterschiedliche Szenarien des Einkommensverlaufs (nominal gleichbleibend, stetig steigend, Rentenfall) untersucht. Details der Berechnung sowie die zugrunde liegenden vereinfachenden Annahmen sind in den Tabellen im Anhang zu finden.

Wie die Zahlenbeispiele im Anhang zeigen, ergibt sich für nominal gleich bleibende Einkommen bei einer zweckwidrigen Verwendung der Bauspareinlagen mit dem vorgeschlagenen Besteuerungsmodus insgesamt zwar ein Vorteil der bausparenden gegenüber den nicht bausparenden Steuerpflichtigen. Dieser Vorteil bleibt indessen relativ begrenzt. Sowohl im Kanton Zug wie auch im Kanton Neuenburg zeigt sich, dass progressionsbedingt der steuerliche Vorteil bei sehr hohen Einkommen relativ stark abnimmt, was die Attraktivität des Bausparabzugs als Instrument zur Steueroptimierung als gering erscheinen lässt.

Im Bereich sehr hoher Einkommen (500 000 Franken), wo die Grenzsteuersätze konstant sind, besteht (in Prozenten) praktisch kein Unterschied mehr zwischen bausparenden und nicht bausparenden Steuerpflichtigen. Der Vorteil der bausparenden Steuerpflichtigen nähert sich mit steigendem Einkommen immer mehr Null an. Somit bleiben die Anreize zur Steueroptimierung mittels Bausparen gering. Immerhin gilt es festzuhalten, dass in den konkret ermittelten Fällen die Steueroptimierungs-Beträge im vierstelligen Bereich zu stehen kommen. Die prozentual grössten Unterschiede zwischen bausparenden und nicht bausparenden Steuerpflichtigen sind im Bereich von steuerbaren Einkommen in der Höhe von 70 000 Franken zu finden. Bei dieser Einkommensgruppe ist aber die Gefahr, dass das Bausparen als Instrument zur Steueroptimierung missbraucht wird, eher gering. Je tiefer das steuerbare Einkommen, desto weniger werden die steuerpflichtigen Personen in der Lage sein, die nötigen Mittel zu sparen, um überhaupt jährlich ausreichend Bauspareinlagen äufnen zu können, geschweige denn, diese nur zum Zweck der Steueroptimierung für mehrere Jahre zur Seite zu legen. Gemäss Haushaltserhebung des Bundesamts für Statistik sind die frei verfügbaren Mittel für steuerbare Einkommen um 70 000 Franken nicht gross genug, um Ersparnisse lediglich für Steueroptimierungszwecke zu verwenden. Hingegen liegen bezüglich der steuerbaren Einkommen von 110 000 Franken die Anreize zur Steueroptimierung auf der Hand: Von der Sparleistung her sind diese Haushalte in der Lage, genügend auf die Seite zu stellen. Anderseits sinkt der prozentuale Vorteil gegenüber Haushalten mit steuerbarem Einkommen von 70 000 Franken. Die Steueroptimierungs-Beträge bewegen sich bei gleich bleibendem Einkommen im 4 bis 5-stelligen Bereich.

Bei stetig steigenden Einkommen sowie bei steuerpflichtigen Personen, die im Zeitpunkt der Nachbesteuerung der Bauspareinlagen ein wesentlich tieferes Einkommen erwirtschaften als in den Steuerjahren, in denen ein Bausparabzug zugelassen wurde (Rentenfall), zeigen die Ergebnisse ein ähnliches Bild: Zwar ist der Vorteil der bausparenden gegenüber den nicht bausparenden Steuerpflichtigen hier etwas grösser (mehrheitlich im 5-stelligen Bereich), aber auch dieser Vorteil nimmt mit steigendem Einkommen in Prozenten stark ab und ist vor allem in jenen