Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/102: 10.459 Pa.Iv. «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstbenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» · 27 Seiten

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Im Dezember 2001 wurden die letzten Gesuche um Bundeshilfe aufgrund des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes vom 4. Oktober 19749 (WEG) bewilligt. Die bereits zugesicherte Hilfe wird noch während 25 Jahren weitergeführt, das WEG stellt hierzu weiterhin die gültige Rechtsgrundlage dar. Gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz vom 21. März 200310 (WFG) kann der Bund den Bau oder die Erneuerung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, den Zugang zu Wohneigentum, die Tätigkeiten der Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Forschung im Wohnbereich fördern. Ursprünglich waren zur WFG-Förderung neben indirekter auch direkte Hilfe vorgesehen. Die vom Bund direkt gewährten Darlehen sind jedoch im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt sistiert worden. Am 28. Februar 2007 ging der Bundesrat noch einen Schritt weiter und beschloss, auf Direktdarlehen zu verzichten.

Ein weiteres Instrument zur Förderung des Wohneigentums stellen die Vorbezugsmöglichkeiten aus der 2. Säule und der Säule 3a dar. Als Kapitalleistungen aus Vorsorge werden diese gesondert vom übrigen Einkommen mit einer Jahressteuer besteuert: bei der direkten Bundessteuer zu einem Fünftel der ordentlichen Tarife (Art. 38 DBG), bei den kantonalen Steuergesetzen gilt die verfassungsmässige Tarifhoheit der Kantone. Artikel 11 Absatz 3 StHG sieht als Grundsatz lediglich vor, dass die Vorbezüge getrennt vom übrigen Einkommen zu versteuern sind und einer vollen Jahressteuer unterliegen.

Das selbstgenutzte Wohneigentum wird zusätzlich durch die milde Festlegung der steuerlichen Eigenmietwerte gefördert. Indem diese unter den Marktmietwerten liegen, wird dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung Rechnung getragen.

2.2 Handlungsbedarf: Erwägungen der Kommission

2.2.1 Argumente der Mehrheit

Die Kommissionsmehrheit setzt sich dafür ein, dass der im internationalen Vergleich niedrigen Wohneigentumsquote in der Schweiz entgegengewirkt wird, weil sie sich positive Effekte nicht nur für potenzielle Hausbesitzerinnen und -besitzer, sondern für die gesamte Volkswirtschaft verspricht. Wohneigentum ermöglicht eine individuelle Gestaltung des eigenen Wohnraums, kann die Sicherung der Altersvorsorge, die Bau- und Wohnqualität und die gesellschaftliche Integration verbessern sowie die Selbstverantwortung stärken. Aufgrund eines ungünstigen Verhältnisses zwischen Erwerbskosten und durchschnittlichem Einkommen ist es jedoch insbesondere jungen Familien oftmals unmöglich, ein Eigenheim zu erwerben. Die Kommissionsmehrheit sieht deshalb in diesem Bereich Handlungsbedarf.

Gemäss Kommissionsmehrheit zeigen langjährige Erfahrungen aus dem Kanton Basel-Landschaft, dass steuerlich begünstigtes Bausparen ein effizientes Mittel zur Erleichterung des Eigenheimerwerbs ist und sich dieses Modell insgesamt positiv auf die Volkswirtschaft auswirkt. Demnach liegt das durchschnittliche steuerbare Einkommen der Bausparerinnen und Bausparer im Kanton Basel-Landschaft bei

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